- -> Translations by Google, delivered via HTTPS <- -12.06.2015 erstellt / 06.10.2016 11:08 zuletzt geändert 
Bewaffnete, verbrauchende Forschung am Menschen im Land Berlin
Veröffentlichungen in Printausgabe taz [27.10 2015] und taz/Hausmeisterblog
Am 27.10 2015 veröffentlichte die taz auf Seite 6 unter dem Titel „Gehirnwäsche“ ein ganzseitiges Interview des taz-Journalisten ( und „Aushilfshausmeisters“) Helmut Höge mit Heinrich Müller, der von Versuchen am Menschen berichtet, die es in dieser Republik nicht geben darf und an denen man sich auch nicht beteiligen durfte (seit 8.11.2015 auf der taz-Webseite online). Damit der Artikel auch verteilt werden kann, habe ich ein Transkript hergestellt. Helmut Höge meinte, die taz sei da nicht so pingelich.
Nicht alles in der Printausgabe ist richtig dargestellt. Hoffentlich sind die (nur im Transkript) fett (* ... *) hervorgehobenen Passagen wirksam.
Einen Tag vor der Veröffentlichung seines „Gehirnwäsche“-Artikels in der taz stellte Helmut Höge freundlicherweise meine Bearbeitung (Nov 2014) seiner ersten Rohfassung (3.9.2014) dieses Artikels auf seinem taz/Hausmeisterblog online.
Unter Höge's Überschrift „Psychokybernetiker/Menschen-Steuermänner“ steht dort ein Absatz von ihm über Carl Schmitt, dann folgt mein Text mit dem Titel: „Die elektromagnetischen Resonanzfrequenzen des Schädels oder die steuerbaren Menschen in Berlin“ (auch unten auf dieser Seite zu lesen). In der Printausgabe befindet sich der Carl-Schmitt-Absatz von Helmut Höge am Ende seines Artikels.
Unten, nach dem Transkript des „Gehirnwäsche“-Artikels aus der Printausgabe, können sie meine Kommentierung dieses Verweises auf Carl Schmitt lesen.
Beide Texte geben auf Grund ihres Alters nicht mehr den aktuellen Stand wieder. Der Schlüssel zum Verständnis der Technologie heißt (n)TMS, siehe Start.
Transkript taz-Artikel
(Download als pdf)
06 TAZ.DIE TAGESZEITUNG DIENSTAG, 27. OKTOBER 2015Sender und EmpfängerHeinrich Müller empfängt Signale, die in sein Gehirn eindringen. Vergebens versucht er, dagegen vorzugehenAUS BERLIN HELMUT HÖGE
Gehirnwäsche
Heinz Müller kam 1976 als 22-jähriger nach Westberlin, wo er Film studierte. Zunächst arbeitete er als Tontechniker, dann beschäftigte er sich 13 Jahre lang mit Computern. Anschließend war er im Service tätig und gründete eine Firma, die er wieder auflösen musste. Seit Anfang 2013 fühlt er sich von Funkstrahlen traktiert, die ihn stark in seiner Arbeitsfähigkeit behindern. Gelegentlich besucht Müller ein Café am Heinrichplatz in Kreuzberg, wo er still an der Bar sitzt, vor sich einen Laptop, und eine E-Zigarette raucht.
Einmal erzählte er mir, dass er eine umfangreiche Korrespondenz mit verschiedenen rechtsstaatlichen Einrichtungen geführt habe, die seiner Meinung nach dazu verpflichtet seien, die Quelle ausfindig zu machen und abzustellen, wenn Menschen durch Funkstrahlen gequält und körperlich angegriffen werden. Ich bekam dann Kopien seiner umfangreichen Behördenkorrespondenz.
Anzeige auf AnzeigeIn einem Brief an den Verfassungsschutz schrieb Müller am 23. Mai 2013: „In einem Brief an den Verfassungsschutz schrieb Müller am 23. Mai 2013: „Hier finden unter Verwendung von im deutschsprachigen Raum öffentlich nicht bekannter Technologie Feldversuche statt, die mit Recht und Gesetz möglicherweise nicht zu vereinbaren sind und offenbar schon seit Jahren betrieben werden. Es sind, erkennbar an typischen Auffälligkeiten, mindestens zehn mir persönlich bekannte Personen betroffen.“
Anfang August 2013 teilte Müller dem Bundesverfassungsschutz mit, dass er Anzeige gegen unbekannt erstatten möchte. Darüber informierte er dann auch den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst. Ein Sachbearbeiter des BfV bedankte sich umgehend dafür sowie für „das damit zum Ausdruck gebrachte Vertrauen in das Bundesamt damit zum Ausdruck gebrachte Vertrauen in das Bundesamt für Verfassungsschutz. Er riet ihm, sich an die örtliche Staatsanwaltschaft zu wenden, da das BfV keine Exekutivbehörde sei und deswegen 'auch nicht gegen derartige ,Vorkommnisse“ einschreiten dürfe.
Am 9. August 2013 stellte Müller Strafanzeige, darin hieß es, es gehe um den „Verdacht auf Betrieb einer Funkanlage zur Durchführung von Versuchen an Menschen und Zwangsrekrutierung von Probanden für diese VersucheVerdacht auf Betrieb einer Funkanlage zur Durchführung von Versuchen an Menschen und Zwangsrekrutierung von Probanden für diese Versuche". Juristisch ausgedrückt: um „organisierte Kriminalität in Tateinheit mit Körperverletzung, Nötigung, Geiselnahme, Morddrohungen, versuchtem Totschlag und versuchtem Mord. Die Tatmittel seien allerdings noch nicht hinreichend beweisbar, können aber durch eigene Recherchen und Maßnahmen des passiven Schutzes, wie z. B. durch den Aufenthalt in einem gegen elektromagnetische Felder geschirmten Raum, weiter ermittelt und eingegrenzt werden. Die Auswirkungen des evozierenden Signals sind unter definierbaren Bedingungen deutlich spürbar und auch messbar. Es wurden u. a. plötzlich abfallende Atem- und Pulsfrequenzen, Restless-Legs-Syndrom und Tinnitus beobachtet.“
Am 25. November schickte er der Senatsverwaltung für Inneres eine ausführliche Darstellung darüber, was mittels neuartiger Kommunikationstechnologien in einer *„Labor-Installation in Treptow“* eines nicht im Detail bekannten Forschungsprojekts mit ihm und einer Reihe weiterer Personen angestellt wird beziehungsweise werden soll.
„Versuchter Mentizid"Anfang des Jahres 2014 antwortete ihm die Berliner Staatsanwaltschaft: „Sie schildern in Ihren beiden Anzeigen ausschließlich von Ihnen subjektiv wahrgenommene körperliche Empfindungen und Befindlichkeiten, die sich auch aus Ihrer Sicht weder einer konkreten Person noch einem konkreten _Tatmittel zuordnen lassen Es ist unzulässig, Ermittlungen in der Hoffnung aufzunehmen, dass diese tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat erbringen könnten, so dass das Verfahren gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung einzustellen war.“
Dem Senator für Justiz schrieb Müller wenig später: „Ich habe mir einen elektromagnetische Felder abschirmenden Raum gebaut, obwohl ich es für unwürdig hielt, mich in dieser Republik genötigt, zu sehen, eine solche Abschirmung anzufertigen, logisch und vernünftig wäre schließlich das Abschalten der Quelle gewesen und ist es immer noch."
Im April erstattete Heinrich Müller Anzeige gegen das Land Berlin, vertreten durch die Generalstaatsanwaltschaft, wegen „Beihilfe zu vorsätzlicher Körperverletzung mit den Tatmerkmalen seelische Grausamkeit und arglistige Täuschung in Tateinheit mit versuchtem Mord/Totschlag Hinzu kam noch ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Dieser wurde Ende April 2014 vom Landgericht zurückgewiesen, wobei der Antragsteller die Kosten zu tragen hatte: 250 Euro.
Heinrich Müller legte dagegen Beschwerde ein. Dazu erklärte er: „Der Verdacht auf Mord bezieht sich auf möglicherweise bereits vollendete Tatbegehungen wie z. B. den Fall des im März 2011 verstorbenen Thomas Baier, Alter Mitte 40. Zugleich steht der Tatvorwurf auch hilfsweise für versuchten Mentizid bzw. bereits herbeigeführten Mentizid.“
Langsam, aber sicher arbeitete er sich durch den Behördendschungel, gleichzeitig vermehrte er seine juristischen und wissenschaftlichen Kenntnisse.
Am 25. Mai 2014 informierte er einige Mitglieder des Bundestags, dass der „Kernversuch“ nach seinen gegenwärtigen Erkenntnissen darin bestehe, „die Sprachfähigkeit gewaltsam und heimtückisch zu unterdrücken, eine Probandin umschrieb das als ,Wortfindungsstörungen', und den ,Denkraum' mit nutzlosen Informationen vorzubelegen, vergleichbar den Effekten, von sehr großem Lärm über einen längeren Zeitraum ausgesetzt zu sein.“ An anderer Stelle des Briefes schrieb Müller: „Die [funk]technische Verbindung zu meiner Person bestand auch im Wahllokal während der Stimmabgabe zur Europawahl.“
Am 18. Juli schrieb er dem Regierenden Bürgermeister einen Brief, in dem es hieß: „Nach meinen Erkenntnissen handelt es sich bei der eingesetzten Technologie um eine Hochfrequenzstrecke, die die Resonanzfrequenzen des menschlichen Schädels als Träger für u. a. aufmodulierte, wahrscheinlich aus einem bearbeitetem EEG-Signal bestehende Informationen verwendet."
Man merkte, dass Müller versuchte, das „Phänomen“ von verschiedenen Seiten zu beschreiben. Seinen Schriftsätzen legte er gelegentlich „Hörstücke“ bei.
Beim Verbalisieren der übertragenen Informationen gehe es nicht um etwas, was er höre, erklärte er mir in einem längeren Gespräch. *„Das, was ankommt, ist eher eine Bewegung der Sprachmuskulatur. Es werden eigentlich Bilder übertragen. Es kommt als Evozierung eines Signals im prämotorischen Kortex an. Auch der Herzrhythmus und die Atmung sind beeinflussbar.* Ich entspanne mich und lasse es einfach raus - spreche es laut aus
„Logisch wäre das Abschalten der Quelle gewesen und ist es immer noch "HEINRICH MÜLLERAN DEN JUSTIZSENATOR
- auf Band."
Bei den Signalen, so vermutete er, handelt es sich um Schädelresonanzfrequenzen zwischen 250 und 500 Megahertz. Damit könne man einen Menschen auch umbringen, entscheidend seien die Frequenzen um 400 Megahertz. Um Genaueres darüber zu erfahren, wandte sich Müller an die Bundesanstalt für Strahlenschutz und an die Netzagentur. Diese schickten einen Mitarbeiter mit einem Emissionsmessgerät zu ihm nach Treptow, der aber kein Gerät für Funkstrahlen unter 800 Megahertz dabei hatte. „An 400 Megahertz, da lassen die Dienste niemanden ran sagte er und verabschiedete sich.
Die Infrastruktur besteht laut Müller aus sogenannten *„Tetra-Basisstationen“* die unter anderen von der Bundesbahn und dem Katastrophenschutz genutzt werden. Sie senden auf Wellenlängen bis zu 395 Megahertz. Da drüber ist offiziell nichts vergeben. Die digitalisierte Version davon nennt sich BOS - Abkürzung für „Behörde, Ordnung, Sicherheit", man spricht vom „BOS-Funk“
„Ich bin ein BOS-Kopp sagt Müller von sich. Der Zentralrechner dafür steht in Berlin, er wird von den Nachrichtendiensten verwaltet. Die Frequenz, die Müller erreicht, wird gepulst, um den Gehirntakt zu beeinflussen, der zwischen 4 Hertz (Tiefschlaf) und 40 Hertz (bei gedanklicher Erregung) liegt. Durch das Pulsen der Sendefrequenz lässt sich der Gehirntakt runter- oder hochziehen.
Wie ein TheaterstückErst in diesem Jahr sei ihm klar geworden, sagt Müller, dass diese Pulsung auch heißt: Information – keine Information. Das Gehirn gerät dadurch in einen Empfangsmodus.
„Es war erst eine einzelne Person, dessen Signale ich empfing, und dann mehrere. Wie ein Theaterstück. Auf dem Band empfange ich die ein bisschen wie in Trance - und ich rede mit denen, frage sie was. Sie sagen ja selbst, dass sie mich als Sprachrohr benutzen wollen. Eine Rolle in dieser Kommunikation ist eine Ich-Rolle, die ich dann auch annehme, weil ich denke, dass ich das bin. Es passiert immer öfter, dass man was sagt und dann macht, und dass man das gar nicht ist, der das gesagt hat, sondern eine übermittelte Rolle. Man ist in dem Moment Schauspieler. Am Anfang war das ja alles noch interessant, aber dann - durch Studieren im Internet und zufällige Lektüren - ist mir schlagartig klar geworden, dass ich ein Versuchskaninchen bin, um neue Kommunikationstechnologien zu testen und Anwendungen zu erproben. Da, wo ich wohne, *das ist ein ideales Testgebiet dafür: 2004 nahm dort in Treptow das Gemeinsame Terror-Abwehrzentrum (GTAZ) seine Arbeit auf* - mit dem Ziel, laut Wikipedia, ,die operative Arbeit zur internationalen Terrorismusbekämpfung zu verbessern'.“
Schmitt und der RaumIch erzählte ihm: Der nationalsozialistische Staatsrechtler Carl Schmitt fühlte sich bereits Anfang der achtziger Jahre in der von den Alliierten beherrschten BRD von Stimmen verfolgt, die ihn über Funkwellen erreichten. Laut FAZ sah er sich deswegen veranlasst, „seinen berühmten Satz der Souveränität umzuschreiben: ,Nach dem Ersten Weltkrieg habe ich gesagt: Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet. Nach dem Zweiten Weltkrieg, angesichts meines Todes, sage ich jetzt: Souverän ist, wer über die Wellen des Raumes verfügt.' Wer mithilfe von elektromagnetischen Wellen in jeden Raum eindringen und deren Bewohner beeinflussen kann, hat die wahre Macht und Souveränität. Das elektromagnetische Medium bringt eine neue Souveränität hervor."
[Ende Transkript]
Kommentar zu Carl Schmitt
Der nationalsozialistische Staatsrechtler Carl Schmitt (wikipedia) soll einem Bekannten berichtet haben, dass er Stimmen höre, die ihn über Funkwellen erreichen würden. Ob Carl Schmitt etwas mit „Knochenfunk“ zu tun hatte, ist mir nicht bekannt. Bekannt ist aber, dass er den Holocaust nach außen hin leugnete, obwohl er ihm innen bewusst gewesen sein muss. Möglicherweise hat er die Schuld für das Hochkommen dieses verdrängten Bewusstseins einer fremden Macht zugeordnet. Gibt es einen Zusammenhang zwischen Carl Schmitt und den Versuchen am Menschen, um die es hier geht?
Dem deutschen Rechtswissenschaftler Otto Depenheuer (wikipedia // Abschnitt Sicherheitspolitik) wurde anlässlich seiner im Jahr 2007 veröffentlichten Schrift „Selbstbehauptung des Rechtsstaats“ und eines darin enthaltenen Plädoyers eine Bezugnahme auf Carl Schmitt vorgeworfen. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetzes („Abschuss entführter Passagierflugzeuge“) behauptet Otto Depenheuer dort eine Pflicht des Bürgers, sich für die Gemeinschaft zu opfern, die „Theorie des Bürgeropfers“. In der taz vom 6.10.2007 wurde Depenheuer von Christian Rath in diesem Zusammenhang als „[Wolfgang] Schäubles Liebling“ bezeichnet, in der Welt als Schäuble-Vertrauter und die Zeit nannte „Selbstbehauptung des Rechtsstaats“ Schäubles Nachtlektüre.
Hans Müller, 2.11.2015
Die elektromagnetischen Resonanzfrequenzen des Schädels oder die steuerbaren Menschen in Berlin (Hans Müller's Version)
Hans Müller gehört zu den Menschen, die in einem bestimmten Gebiet in Berlin leben und Informationen empfangen können, die über eine Funkstrecke in die Gehirne übertragen werden. Diese Information ist u.a. auch verbalisierbarer Natur und er hat 60 Std. davon als „Abhörprotokolle“ aufgenommen, auf denen Unbekannte Tatvorhaben übermittelt haben, die später auch umgesetzt worden sind. Diese Experimente haben ohne sein Wissen begonnen und wurden gegen seinen Willen fortgeführt, als wenn seine bürgerlichen Freiheitsrechte aberkannt worden wären. Er sei, so wie andere auch, zum Gegenstand nicht-konsensueller Versuche gemacht worden, die gegen den Nürnberger Codex verstoßen, da die Regeln des "informed consent" nicht eingehalten wurden und werden.
Hans Müller ist Anfang 40 und stammt aus Ostwestfalen, von Beruf Optiker. Er wohnt in einer ruhigen Wohngegend in Berlin, kaum Durchgangsverkehr, wenig Touristen, in einer Ecke des Wohngebiets befindet sich eine Begegnungsstätte eines Bundesministeriums. Dass die betroffenen, aber ansonsten vollkommen normal wirkenden Menschen in diesem Gebiet bisweilen meistens lautlos und manchmal lauthals ins Leere sprechen, Texte vorlesen ohne ins Buch zu gucken, bei geschlossenem Mund mit tanzendem Adamsapfel murmeln, sich von Kameras beobachtet fühlen, Hans Müller eine Zeitlang militärisch grüßen, apathisch auf einen Punkt stieren und von Wortfindungs- und Koordinationsstörungen reden, ist nach Ansicht von Hans Müller nicht darauf zurück zu führen, dass alle diese Menschen von einem Neuroparasiten oder Neurovirus befallen sind, durch das schlechte Karma der Gegend oder die Einflüsse der Schumann-Frequenzen vereint sind. Das sei nicht wahrscheinlich. Wie ist zu bewerten, wenn sich so viele beobachtete Zufälle aneinandergereiht zu einem Bild fügen?
Hans Müller erinnert sich u.a. auch an herausragende Ereignisse jeweils am 10. November der Jahre 2007, 2008 und 2012, die er erst neu zu bewerten begann, als ihm ab dem 18.1.2013 eine ihm bis dahin vollkommen unbekannte Kommunikationstechnik bewusst gemacht wurde. Seiner Ansicht nach ist die Häufung des Datums 10. November möglicherweise das Setzen von Erinnerungsmarken durch Tatbeteiligte, eine Metakommunikation.
Zunächst einige Zitate aus seiner umfangreichen Korrespondenz mit verschiedenen Vertretern der Rechtsstaatsidee:
In einem Brief an einen bundesweit tätigen Verein für Politikberatung schrieb Hans Müller am 23. Mai 2013: „Hier finden unter Verwendung von im deutschsprachigen Raum öffentlich nicht bekannter Technologie Feldversuche statt, die mit Recht und Gesetz möglicherweise nicht zu vereinbaren sind und offenbar schon seit Jahren betrieben werden. Es sind, erkennbar an typischen Auffälligkeiten, mindestens 10 mir persönlich bekannte Personen betroffen.“
Anfang August schrieb er einem Bekannten, „die Auswirkungen des evozierten Signals sind unter definierbaren Bedingungen deutlich spürbar und auch messbar. Es wurden u.a. plötzlich abfallende Atem- und Pulsfrequenzen, brennende Unterarme, Pseudo-Restless-Legs-Syndrom und Tinnitus beobachtet.“ Hans Müller fügte mir gegenüber hinzu, dass sich z. Bsp. die akute Überreizung des Gehirns durch Licht- und Lärmempfindlichkeit bemerkbar mache, auch Symptome einer Gehirnerschütterung habe er wahrgenommen.
Am 25.11.13 schickte er dem Chef einer in Berlin tätigen Firma zur professionellen Vernichtung von Akten eine ausführliche Darstellung dessen, was aus seiner damaligen Sicht mittels neuartiger Kommunikationstechnologien in einer „Freiluftlabor-Installation“ eines nicht namentlich bekannten Forschungsprojekts mit ihm und einer Reihe weiterer Personen angestellt werde bzw. werden solle. Darin heißt es:
„Nach meinen Kenntnissen gibt es eine Zuordnung von unbekannten 'Operateuren'/'Partnern' auf der einen Seite der Funkstrecke zu einem oder mehreren Versuchsmenschen auf der anderen Seite. Am Ende werden die Versuchsmenschen von den 'Operateuren'/'Partnern' in der anderen Ebene/Dimension repräsentiert. Aus dieser Repräsentation wird dann für die Versuchsmenschen die Simulation der Wirklichkeit und wenn die Versuchsmenschen ihre Rechte wahrnehmen und einfordern, wird dann auch die Bundesrepublik Deutschland und ihre Verfassungsorgane zu einer Simulation von bürgerlichen Freiheitsrechten. Den Versuchsmenschen soll dann womöglich noch durch Übermittlung aufgezeichneter Eigenwahrnehmung der Erhalt ihres ‚alten' Ichs vorgetäuscht werden. Die Versuchsmenschen, möglicherweise bereits aus unterschiedlichen Zusammenhängen bekannt, sind den Operateuren/Partnern zumindest teilweise durch langjährige Beobachtung, durch die Auswertung von öffentlich nicht zugänglichen Daten und offensichtlich auch durch das Zuarbeiten anderer bekannt. Diese Beobachter müssen den Versuchsmenschen nicht unbedingt bewusst sein oder gemacht worden sein. Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit sind alle diese Daten ohne Einverständnis der Betroffenen erhoben und ausgewertet worden...
Es besteht die Vermutung, dass diese Menschenversuche ‚privatisiert' werden sollen, indem die Versuchsmenschen diese 'kosmische' Beteiligung der Impulse und Gedanken der Tatausführenden zunehmend nicht mehr als etwas fremdes, höchstens noch zugespieltes, bemerken, das Fremddenken schließlich als Selbstgedachtes annehmen. Die Ergebnisse und Folgen ihrer ‚produzierten' Beteiligung an den Menschenversuchen sollen sie im Interesse der Durchführenden und Planenden am besten als selbst zu verantwortendes Schicksal begreifen...
Es sollte nicht bekannt werden, dass die Versuchsmenschen am Ende nicht mehr auseinanderhalten können, welche Impulse von ihnen sind und welche im empfangenen Signal enthalten sind, was ihre Entscheidungen sind und welche von anderen initiiert worden sind. Die Enteignung des Willens wird vorbereitet durch gezieltes Überfahren und Umdeuten der Willensbekundungen, durch Erschöpfung und Abnutzung soll es zur Entwöhnung vom selbständigen und freien Leben kommen, zur Entwöhnung von dem, was zu schützen Aufgabe dieses Staates ist.“
In einem Anzeigenentwurf für eine Berliner Anwaltskanzlei formulierte er: „Anzeige wegen versuchtem Mord durch fortgesetzte, gemeinschaftlich begangene Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher, gefährlicher Körperverletzung mit dem Tatmerkmalen seelische Grausamkeit und arglistige Täuschung, zu Lasten von Hans Müller, anderen namentlich bekannten Personen und weiteren Personen, die vermutet werden. Wobei der Verdacht auf versuchten Mord hilfsweise auch für versuchten Mentizid steht.“
Am 3.2.2014 bekam Hans Müller Antwort von dieser Anwaltskanzlei: „Sie schildern in Ihren Entwürfen ausschließlich von Ihnen subjektiv wahrgenommene körperliche Empfindungen und Befindlichkeiten, die sich auch aus Ihrer Sicht weder einer konkreten Person noch einem konkreten Tatmittel zuordnen lassen ...“
Hans Müller sagte mir dazu, wie könne denn eine konkrete Person zugeordnet werden, wenn sich diese, wenn überhaupt mit Namen, mal als Andreas v.d. Vogelweide, früher Martin v.d. Vogelweide, später als Hermann Hesse (auch „der Cherusker“) oder Chef von's Janze oder sich gleich als „Chimären“ vorstellen? Wie hätte ein konkretes Tatmittel zugeordnet werden können, wenn er nicht über geeignete Messgeräte verfügt, bzw. herausbekommen kann, wessen Zugang zur wahrscheinlichen Funkstrecke von wem missbraucht wird?
In einem privaten Brief an eine Richterin vom 23.5.14 berichtete er, „dass mir die gegen meinen Körper und meinen Geist gerichteten Gewaltmaßnahmen im letzten Jahr angekündigt worden sind ...“ und „ ..., dass diese Kommunikationstechnologie nicht bemerkt wird, wenn der Mensch sich ihrer Existenz nicht bewusst ist und wenn er sich ihrer bewusst ist, dass das nicht mehr Bemerken durch Gewöhnungsmaßnahmen erzwungen werden kann oder diese Kommunikationstechnologie so eingesetzt werden kann, dass sie nicht bemerkt wird, obwohl der betreffende Mensch sie schon ausprobiert hat.“
Am 25.5.14 informierte er einige Mitglieder des Bundestages, dass der „Kernversuch“, um den es gehe, nach seinen gegenwärtigen Erkenntnissen darin bestehe, „die Sprachfähigkeit gewaltsam und heimtückisch zu unterdrücken, eine Probandin umschrieb das als 'Wortfindungsstörungen', und den 'Denkraum' mit nutzlosen Informationen vor zu belegen, vergleichbar den Effekten, von sehr großem Lärm über einen längeren Zeitraum ausgesetzt zu sein.“
Ein Anwalt sagte ihm am 30.5.14 in einem Telefongespräch zu dieser Sache, dass er nicht glaube, dass es „diese Gehirnwellen gibt“. Später fragte Hans Müller sich, ob der seinen Job mit 0 Hz macht. Vielleicht auch der ganze Rechtsstaat in dieser Sache?
Am 1.8.14 weigerte sich ein anderer Anwalt aus einer für Menschenrechtsfragen bekannten Berliner Kanzlei im Voraus, diese Sache verfahrenstechnisch zu begleiten.
Am 18.7.14 bekam ein damals führender Landespolitiker einen Brief von ihm, in dem er ihm zu dem Tatbestand erklärte: „Ich möchte von mir unbekannten Mitarbeitern dieses Forschungsprojektes keine schmierig prosaischen Mutmaßungen über den Charakter des freien Willens mehr wahrnehmen müssen, ...“ und „Die Umgebungsbedingungen für dieses Forschungsprojekt in Berlin sind zusammen mit den Anforderungen zur Geheimhaltung offensichtlich gezielt ausgenutzt worden, um mit Betroffenen u.a. auch Experimente zu machen, die wegen der damit verbundenen, konditionierenden Gewaltmaßnahmen und eines bestimmten Versuchszieles die Anonymität und möglicherweise auch die Straffreiheit der unmittelbar Tatdurchführenden voraussetzen.“ Dieser damals führende Landespolitiker ließ später ausrichten, dass andere führende Landespolitiker (von der anderen Partei) dafür zuständig seien und dass er sich dort an einen leitenden Beamten wenden könne (,der Mitglied in seiner Partei ist) und dessen Abteilung auf die Bitte um einen Termin antwortete: „Bei Bedarf melden wir uns ggf. wieder bei Ihnen“. Was nicht geschah, zumindest nicht im herkömmlichen, eindeutig verifizierbaren Sinne.
Die „Abhörprotokolle“
Beim Aussprechen der übertragenen Informationen gehe es nicht um etwas, was er zuvor gehört habe, sagte Müller im Interview mit mir. „Was ankommt ist eher ein Bewegungsmuster für die Sprachmuskulatur. Es werden eigentlich Bilder übertragen. Bewegungsmuster für die Skelettmuskulatur müssten dann im prämotorischen Kortex ankommen. Auch der Herzrhythmus und die Atmung sind beeinflussbar. Ich entspanne mich und lasse es einfach raus – spreche es ins Mikrofon.“
Das erste der „Abhörprotokolle“ stammt vom 9. März 2013, aber so richtig los geht damit erst ab 13. Oktober. Die letzte ist am 13. Dezember 2013 aufgenommen worden. Auffallend ist dabei, dass im wesentlichen nur alle zwei Tage ein Aufnahme gemacht worden ist. Hans Müller sagte mir dazu, dass dazwischen eine Art Schontag gelegen habe, an dem die Verbindung aber aufrechterhalten worden sei. Zuerst kaum spürbar habe er später das Aufnehmen abgebrochen, weil er das ungute Gefühl bekam, dass man ihm „zu nahe“ komme. Er habe nicht mehr so deutlich auseinanderhalten können, was von ihm war und was übermittelt worden sei. Es sei schon während der Aufnahme dieser Abhörprotokollen begonnen worden, die in ihnen übermittelten Absichten in die Tat umzusetzen.
Die Trägerfrequenzen, so vermutet Müller, sind wahrscheinlich die elektromagnetischen Resonanzfrequenzen des Schädels, die je nach Kopfgröße/Alter zwischen 250 und 800 Megahertz liegen. Individuelle Parameter würden die Verwendung einer individuellen Signatur ermöglichen, sonst wäre es ja Rundfunk. Zu diesem Zweck sei die Trägerfrequenz auch sehr schmalbandig, würde wegen der Höhe der Frequenz trotzdem sehr viel Information übertragen können (höhere Frequenz = größere Informationsdichte). Die Resonanzfrequenzen verursachen stehende Wellen (bei dem Paar Opernsängerin und Sektglas lassen die mechanischen Resonanzfrequenzen letzteres zerspringen), deren schädigende Wirkung auf das Hirngewebe durch kleine Frequenzänderungen zu minimieren versucht wird. Diese stehenden Wellen würden sich unter bestimmten Bedingungen als wanderndes Kribbeln auf der Kopfhaut deutlich wahrnehmen lassen. Wer stimmt solchen Versuchen freiwillig zu?
„Für die Verwendung dieser Resonanzfrequenzen spricht die geringe Feldstärke, die für die Übertragung von Informationen für diesen Zweck notwendig ist, denn der Festkörper Schädel absorbiert seine Resonanzfrequenzen sehr effektiv. Dass vermindert die Belastung für den menschlichen Organismus, zumal die übertragene Energie nicht komplett in Wärme umgewandelt wird, sondern zum größten Teil wieder abstrahlt wird, der Schädel wird also zur Antenne. Es wäre interessant herauszufinden ob und wenn ja, welche Information in dem abgehenden Signal enthalten ist. Die beobachteten Effekte sind aus der neurowissenschaftlichen Forschung im Zusammenhang mit transcranieller magnetischer Hirnstimulation bekannt, nur dass hier das elektromagnetische Feld im Schädel durch diese Hochfrequenztechnik aufgebaut wird.“
Schilderungen Ansässiger über nur in diesem Gebiet wahrgenommene körperliche Missempfindungen brachten Hans Müller zu dem Verdacht, dass diese elektromagnetischen Resonanzfrequenzen des menschlichen Schädels mit aufmoduliertem Rauschen ungezielt in diesem Gebiet ausgesendet werden oder wurden. Der Zweck könnte zum einen darin bestehen, auf diese Weise nicht-thermale Effekte des Mobilfunks zu untersuchen. Die Charité hat an jungen, männlichen Polizeiangehörigen Studien zur Verträglichkeit des Tetra-Funks durchgeführt. Zum anderen könnte dies der Verdeckung der Versuche mit dieser Kommunikationstechnologie dienen oder gedient haben, um dessen Signal im Rauschen tarnen zu können.
Er wollte es genauer wissen und wandte sich am 22.5.14 an die Bundesanstalt für Strahlenschutz. Diese vermittelten ihn an das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales und die wiederum an einen Mitarbeiter eines Bezirksamts, der ihn am 2.6.14 in seiner Wohnung besuchte und Messungen vornahm. Er konnte ein starkes Feld im 2,4 GHz-Band (Wlan Kanal 8) messen. Die Wlan-Geräte zeigten hingegen an, dass auf dem Kanal 8 kein einziges Wlan-Gerät funkt. Möglicherweise wird das Nutzsignal in diese höheren Frequenzen hineinmoduliert oder für Passiv-Radar genutzt. Für hochauflösende Messungen der Frequenzen unter 800 Megahertz hatte er leider nicht die nötige Antenne zur Verfügung. Zu dem hier besonders interessanten Frequenzen um 400 Megahertz bemerkte er im Gespräch beiläufig: „An diese Frequenzen lassen die Dienste niemanden ran“ und verabschiedete sich.
Der gleichmäßige Empfang des Signals im ganzen Stadtgebiet lassen nach Ansicht von Hans Müller die Beteiligung mehrerer Signalquellen vermuten, die Basisstationen des Tetrafunks würden sich als Infrastruktur für diese Experimente ideal eignen. Der Tetrafunk, der u.a. von der Bundesbahn und dem Katastrophenschutz benutzt wird, sendet auf Wellenlängen bis zu 395 Megahertz. Da drüber ist offiziell nichts vergeben. Die digitalisierte Version davon nennt sich BOS – Abkürzung für „Behörde, Ordnung, Sicherheit“, man spricht vom „BOS-Funk“, Hans Müller bezeichnete sich bitter scherzhaft als BOSkop.
Hans Müller: „Der Zentralrechner dafür steht in Berlin und der müsse wahrscheinlich gehackt worden sein. Es können u.a. auch frei erhältliche Handgeräte eine Rolle spielen, deren Hardware oder Software modifiziert werden kann um z. Bsp. in Verbindung mit dem Internet als Transceiver verwendet werden zu können. Einige dieser Handgeräte unterscheiden sich äußerlich nicht von Smartphones und könnten zusätzlich auch den Rückkanal bereitstellen. Dieser Rückkanal ist notwendig, da die beschriebene Kommunikationstechnik zumindest unter nicht-Laborbedingungen nur in eine Richtung funktioniert, für diesen Zweck wird insbesondere in den Wohnungen der beobachteten Personen oder denen der Nachbarn wegen der Fähigkeit zur 3D-Darstellung wahrscheinlich Verfahren des Passiv-Radars eingesetzt, betroffen sind davon auch die Treffpunkte der Betroffenen. Zur Verbesserung der Auflösung werden in diesen Räumen möglicherweise verdeckt installierte Antennenarrays benutzt. Auch optische Überwachungstechnik wird offensichtlich bei Bedarf zugeschaltet, von Supermärkten bis ÖPNV.“
Das Hans Müller erreichende Signal sei wahrscheinlich zwischen 4 Herz und 40 Herz gepulst. Das ermögliche erst die Wahrnehmung der Information, da das Gehirn mit diesen Frequenzen arbeitet, bei 4 Herz befindet sich der Mensch im Tiefschlaf und bei 40 Herz arbeitet das Gehirn auf Hochtouren. Durch Eintunen auf den vorhandenen Hirntakt und der anschließenden Veränderung dieser Pulsfrequenz ließe sich der Gehirntakt runter- oder hochziehen. Die Kommunikation beginne mit der Herstellung eines Rapport. Die techn. Verbindung zu den Gehirnen werde nicht unterbrochen, damit ein gewünschter, aber nicht mitgeteilter Umbau der neuronalen Netzwerke bewerkstelligt werden könne, die hieraus entstehende Belastung halte vermutlich schon seit Jahren an. Das daraus folgende Unfallrisiko bestehe nicht nur theoretisch, es seien eine Reihe von Unfällen beobachtet worden. Hans Müller sei der Verzicht auf das Radfahren empfohlen worden. Die Auswirkungen auf den Menschen und insbesondere seine höheren kognitiven Funktionen würden hier unter Verletzung des Nürnberger Codex getestet, die Evaluationsbedingungen seien haarsträubend. Alle unmittelbar Tatdurchführenden und die daran beteiligten Neurowissenschaftler sollten vor Gericht gestellt und der gesamte Bereich Neurowissenschaften durchleuchtet werden. Hans Müller fordert Aufklärung und Transparenz.
Erst in diesem Jahr sei ihm die Bedeutung eines früheren Hinweises klar geworden, dass diese Pulsung auch heißt: Information – keine Information. Das Gehirn wechsele dadurch zwischen Aufrechterhaltung des Bewusstseins (keine Information) und Empfang einer Information. Diese Pulsung sei variabel und wahrscheinlich auch unregelmäßig (z. Bsp. 001001), Effekte würden von Bewusstseinstrübung, auch Schreckhaftigkeit ist beobachtet worden, über stotternde optische Wahrnehmung der Umgebung bis zu fast kompletter Übernahme eines Signals reichen, was dann mit späterem Gedächtnisausfall verbunden sein könne. Beteiligte, befragt nach ihren Monate zurückliegenden Aussagen, scheinen von einer Generalamnesie befallen zu sein. Kurzfristige Lücken in der Wahrnehmung können, wie aus anderen Zusammenhängen bekannt, vom Gehirn durch Errechnetes ergänzt werden. Diese Pulsfrequenzen im Bereich des menschlichen Gehirntaktes müssten als Signalcharakteristik bei Messungen erkannt werden können.
„Um das betroffene Gehirn nicht zu überlasten oder um es durch Überführung in einen Trancezustand zu überlisten, wird in einer initialen Phase versucht den Hirntakt herabzuziehen, damit die ankommende Information auch erkannt wird. Dies macht sich durch ein stark verändertes Zeitgefühl bemerkbar. Auch wird versucht, den Hirntakt über normal hochzuziehen um Information zu übertragen, dann aber verbunden mit einem normalen Zeitgefühl und normaler Reaktionsgeschwindigkeit. Die dabei auftretende, anlasslose Reizoffenheit kann, wenn es den Menschen nicht verrückt macht, auch die Empfindlichkeit zur Wahrnehmung der übermittelten Information erhöhen.“
„Die übermittelte Information kommt möglicherweise bei den Spiegelneuronen an. Über eine ständige Anregung der Spiegelneuronen können beteiligte Signalwege einen Vorrang erhalten, d.h. bleiben immer im Vordergrund, bis sogar der subjektive Eindruck entsteht, dass das Ich übermittelt worden ist. Möglicherweise ist das Ich-Gefühl nichts anderes als eine Auswirkung der durch sehr häufige Nutzung bevorzugten Signalübertragung.“
Die Aufrechterhaltung der techn. Verbindung („aufgelassene Wunden“) bedeutet für die Betroffenen, dass ihnen der Raum für die freie Entfaltung der Persönlichkeit zwangsweise genommen werde, meint Hans Müller. Sein Wille von der techn. Verbindung getrennt zu werden, geäußert kurz nachdem sie ihm Ende Januar 2013 bekannt gemacht worden sei, wurde und werde nicht respektiert. Stattdessen werde er immer wieder eingeladen gemeinsam mit den anderen die Forschungsbudgets zu verbraten, allerdings unter Beibehaltung der Funkverbindung.
Seit Februar 2013 mache Hans Müller quasi nichts anderes als auf Trennschärfe zu achten: was kommt von innen und was von außen – ist übermittelt? „Das ist auch ein Kampf um meine Aufmerksamkeit. Sie arbeiten auch mit Täuschung über die Herkunft der Impulse des Ich. Vor dem 23.1.2014 war die aufdringliche Beanspruchung alle 2 Tage – seitdem jeden Tag, Dauerstress. Sie haben schon im Frühjahr 2013 übermittelt, dass ‚sie‘ mich ‚übernehmen‘ wollen. Ich hätte dabei die Wahl: eine Behörde des Landes Berlin (die es gar nicht gibt), ein bundesweit tätiger Verein für Politikberatung oder eine ominöse Auslandsspedition oder alle nacheinander, allerdings ohne unmittelbaren Kontakt, anonym.
Dauerhafte! ‚Übernahmen‘ durch reale Gestalten (, die gerne virtuell werden möchten) zu anderen Zwecken, entweder in vTheresienstadt und außerhalb oder nur außerhalb, auch ohne verbale Information, aber immer unter Beibehaltung der Funkverbindung.“
(Fassung von Hans Müller, 24.11.2014)
[Werde weiterhin massiv gestört und überfahren, bis hin zu Synkopen / Herzflimmern / Lähmungserscheinungen an den Beinen / Symptomen einer Gehirnerschütterung / Paralyse]