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Bewaffnete, verbrauchende Forschung am Menschen im Land Berlin
Anzeige Bundesverfassungsgericht
Die Anzeige ist keine Anzeige, sondern ein dringender Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Ich hatte irgendwo gelesen, wenn es ausreichend sein sollte auf den offensichtlichen Verfassungsbruch hinzuweisen, werden dem Bundesverfassungsgericht gelegentlich solche Anträge zugeschickt.
Das hat bisher nicht funktioniert. Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht diesen in seinem Beschluss vom 21. Februar 2017 abgelehnten Antrag nicht als rechtsmissbräuchlich bezeichnet, hätte sonst ca. 2500 € gekostet.
Dem Antrag habe ich 3 Briefe voran gestellt.
20.09.2017
Ergänzungen in den 3 vorangestellten Briefen 17.03.2019
fett - Die in diesen 3 Briefen vormals ausgelassenen Textpassagen [...] habe ich am 17.3.2019 vervollständigt und mit der Auszeichnung fett gekennzeichnet. Am 23.11.2019 wieder entfettet.
[fett und kursiv] - Nachträglich eingefügte, im Original nicht vorhandene Textpassagen sind in eckige Klammern gesetzt und mit der Auszeichnung fett und kursiv gekennzeichnet. Am 23.11.2019 Auszeichnung fett entfernt und einige der am 17.3.2019 eingefügten Ergänzungen wieder gelöscht.
Die Textpassage in dem Brief an den Generalstaatsanwalt Rautenberg vom 27.11.2016, die mit „Als Vergleich können Vorschriften bei Anwendung der TMS ...“ beginnt und mit „... Wer sabotiert den mir von anderen empfohlenen Gang zum Bundesverfassungsgericht?“ endet, ist nicht von mir ausgelassenen worden, sondern war zwischenzeitlich „verschwunden“. Mittlerweile ist der betreffende Rechner ausschließlich offline.
Der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg, Erardo Chistoforo Rautenberg, wurde im März 2017 als Nachfolger von Frank-Walter Steinmeier zum SPD-Direktkandidaten für den Bundestagswahlkreis 60 gewählt, konnte auf Grund seiner Krebserkrankung aber nicht mehr Wahlkampf führen und ist am 17. Juli 2018 verstorben.
Artikel über Erardo Chistoforo Rautenberg auf wikipedia.
André Schulz war bis 31.05 2018 Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK).
17.03.2019
(1) Brief an den Generalstaatsanwalt von Brandenburg 27.11.2016
Steinstr. 6114776 Brandenburg an der Havel
Guten Tag Herr Prof. Dr. Erardo Christoforo Rautenberg †,
sie erinnern sich vielleicht daran, dass ich sie am 9.3.2016 nach einer Veranstaltung zu Fritz Bauer in der niedersächsischen Landesvertretung angesprochen habe und ihnen einen Umschlag mit Papieren übergeben habe. Darin Korrespondenz u.a. mit der Staatsanwaltschaft Berlin. Wir unterhielten uns auch kurz über das „Filou“ in Göttingen.
Einige dieser Dokumente habe ich anonymisiert auf der Webseite knochenfunk.de veröffentlicht. Der dort genannte Hans Müller ist mein Pseudonym.
Meine Beobachtungen und meine Verletzungen sind von der Berliner Polizei nicht abgefragt worden, ein LKA Beamter sagte mir, dass sie an den Ermittlungen nicht beteiligt gewesen seien, verwies auf den Herrn des Verfahrens, den Staatsanwalt H[...] und empfahl mir mich an die Presse zu wenden. Meine Nachfragen, auch per einstweiliger Verfügung, mir die Verantwortlichen oder Federführenden zu nennen, blieben bislang erfolglos.
In einem der Dokumente (Anzeige Dezernat Staatsschutz, 30.9.15) habe ich ein Gespräch mit dem Staatsanwalt H[...] (Gst [...]) wiedergegeben, in dem er äußerte, er habe keinen Zugriff. Aus dem Gesprächszusammenhang konnte damit nur der Zugriff auf die Personen auf Sendeseite der Funkstrecke gemeint sein. Auf die Frage, wer sie ihm verweigert, antwortete er mit einer versteinerten Miene. Mir ist nicht bekannt, wer da auf der Bremse stand bzw. steht. Herr H[...] erwähnte in einem seiner Briefe den offenbar bei der Generalstaatsanwaltschaft für diesen Vorgang zuständigen Oberstaatsanwalt Roman Reusch, Mitglied des Landesvorstandes der AfD in Brandenburg, der später zum Abteilungsleiter bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin befördert worden ist.
Auf Anforderung des Staatsanwaltes A[...], auch Gst [...], habe ich der Staatsanwaltschaft Berlin Atteste etc. zugesandt. Er sagte mir am Telefon, dass er sie weiterleiten werde, wenn sie ihm plausibel erscheinen. Ich habe ihn daraufhin gefragt, wem er die Atteste vorlegt, diese Frage hat er nicht beantwortet und stattdessen darauf verwiesen, ich könne auch selbst Gutachten in Auftrag geben, was zum einen jenseits meiner finanziellen Möglichkeiten ist und zum anderen sind die physischen Effekte bereits belegt, z.Bsp. die bereits dokumentierte Bradykardie, ein Symptom erhöhten Hirndrucks. Als Bradykardie gilt ein Puls unter 60.
Bislang ist der illegale Betrieb dieser „Forschungsstrecke“ in Berlin, nicht nur meine Person betreffend, noch nicht eingestellt worden, auf mich wird weiterhin erheblicher und lebensgefährdender Druck ausgeübt, diese Technologie als Waffe eingesetzt. Als Beispiel nenne ich hier Pulsmessungen seit Freitag, den 18.11.16, dem Tag, an dem ich der Staatsanwaltschaft Potsdam und der Generalstaatsanwaltschaft in Brandenburg ein Fax mit einer Anzeige geschickt habe.
Puls-Messungen:18.11.2016:16:16 Uhr 160/37/92 (Systole/Puls/Diastole)16:23 Uhr 153/419016:30 Uhr 131/48/7917:08 Uhr 131/44/7718:44 Uhr 140/40/8420.11.2016:06:59 Uhr 139/47/8924.11.2016:15:25 Uhr 156/49/9415:34 Uhr 144/48/9315:43 Uhr 142/44/9226.11.2016:18:11 Uhr 157/47/9218:17 Uhr 129/51/9427.11.2016:09:55 Uhr 144/60/90
Ich weiß nicht, was der neue Senat und insbesondere die/der noch zu wählende Senator/in für Justiz in dieser Sache beabsichtigen. Mittlerweile ist bekannt, dass dieses Amt von den Grünen besetzt wird, deren Mitglied ich seit 1979 bin. Im Gespräch ist Dirk Behrendt, ehemaliges Mitglied des Abgeordnetenhauses und dort Sprecher für Rechtspolitik.
Die verwendeten Trägerfrequenzen können nicht nur messtechnisch erfasst werden, sondern die darin enthaltene analoge, nicht verschlüsselbare Information auch visualisiert werden. Ist sie verbaler Natur kann sie verbalisiert werden. All dies kann aus bereits veröffentlichten Experimenten mit der äquivalenten Technologie TMS logisch abgeleitet werden.
Der Vorsitzende des Berliner Ausschusses für Verfassungsschutz Benedikt Lux, ebenfalls Bü90/Die Grünen sagte mir in diesem Zusammenhang, dass die ungeklärten Todesfälle schwer nachweisbar seien. Vielleicht ist es schwer, den politischen Willen aufzubringen um Zugriff auf die Listen der Menschen zu erhalten, mit denen experimentiert wurde. Dann aber könnte an Hand der aufgetretenen Krankheiten und Symptome sehr leicht ein Urteil zur Verwendung dieser Frequenzen im öffentlichen Funkraum gefällt werden. Eine unabhängige Untersuchung wird zu einem vorhersehbaren Ergebnis kommen, auch die Auswirkungen dieser Kommunikationstechnologie auf den menschlichen Organismus waren vorhersehbar, denn die hier zu den Detektor-Gehirnen übertragene Information ist induzierte elektrische Energie. Ich vermute, dass Wissen über die Auswirkungen der Anwendung dieser Technologie unterschlagen worden ist und wird, um apokryphe Forschung unter Dauerbelastung erst zu ermöglichen, die in einer öffentlichen Debatte als verbrauchende Forschung am Menschen bezeichnet werden wird. Als Vergleich können Vorschriften bei Anwendung der TMS herangezogen werden. Bei wikipedia.de werden Synkopen als zu vermeidende Nebenwirkungen der TMS genannt und auch die Gefahr epileptischer Anfälle wird erwähnt. Ich kann über selbst erlebte Wahrnehmungen berichten, die von Experten möglicherweise als das identifiziert werden können, was bei anderen epileptische Anfälle ausgelöst hat. Ähnliches lässt sich zu dem Risiko von Mikroblutungen im Gehirn, Schlaganfällen, Lungenembolien und weiteres berichten, Risiken, denen ich und andere ausgesetzt sind.
Ich bin mir sehr sicher, wie die Öffentlichkeit auf die Ergebnisse einer unabhängigen Untersuchung der ungeklärten Todesfälle reagieren wird. Wer möchte unter Kontrolle halten, wie und was in der Öffentlichkeit oder vor Staatsanwälten und Gerichten berichtet wird? Wer sabotiert den mir von anderen empfohlenen Gang zum Bundesverfassungsgericht?
Offensichtlich, auch wegen dieser nicht vorhandenen öffentlichen Diskussion, gelingt es einer „Mafia“ rund um diese Trägerfrequenzen immer wieder aufs neue, die Anwendungsforschung, bzw. als Anwendungsforschung verschleierte Anwendung dieser Technologie weiterzuführen und sei es nur um mit ihrer Hilfe die entstandene Situation und diejenigen unter Kontrolle zu halten, die nicht „mitspielen“. Eine solche Phase habe ich zuerst rund um die letzte Bundestagswahl erlebt.
Hier wird das Vorsorgeprinzip missachtet und offenbar werden Auswirkungen der Anwendung dieser Trägerfrequenzen unterschlagen, das alternative Konzept des angelsächsischen Wissenschaftsprinzip also auch nicht angewendet, sondern sabotiert.
Dirk Behrendt weiß von diesen Vorgängen, er hat es mir gegenüber indirekt bestätigt, die damalige Fraktionsvorsitzende Ramona Pop benannte ihn als denjenigen, der sich um diese Angelegenheit kümmern soll, sein Lebensgefährte Daniel Wesener wurde mir gegenüber noch deutlicher, er sagte mir u.a., dass „man erst herausfinden müsse, ob das schädlich sei“. Beide, Dirk Behrendt schriftlich, zogen sich darauf zurück, wenn die Staatsanwaltschaft da nichts findet, ist da auch nichts. In einem Gespräch in seinem Wahlkreisbüro reagierte Dirk Behrendt auf meine Frage, ob man jeden auf diesem technischen Wege „ansprechen“ könne nur mit einem Achselzucken, dem technischen Weg, den ein Kriminalbeamter der Dir 6 mir gegenüber als Körperverletzung bezeichnete. Ich erzählte Dirk Behrendt auch von einem Gespräch mit dem Rechtsanwalt [Sven Riedel] einer Kanzlei, die mir von Canan Bayram empfohlen worden ist. Dieser sagte mir bei einer Rechtsberatung, dass es sich um Körperverletzung handele, zu der meine Zustimmung notwendig sei, hier nicht der Fall, und dann, es könne auch als Tötung auf Verlangen beurteilt werden, das würde geringer bestraft. Ich weiß nicht wie dieser RA darauf kam sich so zu äußern. Er lehnte die Vertretung meiner Interessen ab, kassierte aber den Beratungsschein. Dirk Behrendt veranlasste meine Schilderung dieser Begebenheit zu einem Grinsen. Vielleicht steckt hinter dem Verhalten von Daniel Wesener, Dirk Behrendt und anderen nicht nur Unkenntnis, sondern auch machtpolitisches Kalkül, zumindest ist es mit ihren Physik-Kenntnissen nicht weit her.
Nach meinen Beobachtungen geht in dieser Angelegenheit ein Riss durch die Parteien und, was meine Partei betrifft, auch durch die Flügel, sofern sie überhaupt davon wissen. Vernunft geleitete, verantwortlich handelnde Menschen müssten sich doch für die Überwachung des öffentlichen Funkraumes auf Verwendung dieser Technologie einsetzen. Wird sie doch als Waffe eingesetzt, sollte es dafür eine Vorgangnummer o.ä. geben, unter Richtervorbehalt stehen oder zumindest nachträglich gerichtlich überprüft werden. Wird sie als Kommunikationstechnologie eingesetzt, dann nur im Wissen und Einverständnis der Betreffenden. Einsatz und Anwendung müssen immer öffentlich rechtfertigbar sein, auch wenn es nicht veröffentlicht wird. Das ist hier nicht gegeben.
Erst kürzlich habe ich gelesen, dass sie ein engagierter Verfechter der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften sind. Das ist der andere Grund, warum ich mich an sie wende, der eine, dass diese „Forschungsstrecke“, wie sie mir gegenüber bezeichnet worden ist, auch in Brandenburg zur Ausführung von gegen meine Person gerichteten Straftaten verwendet wurde, natürlich ohne meine Zustimmung. Auf dem Beiblatt schildere ich Tatorte im Land Brandenburg.
Ich bitte sie, meine Angaben, insbesondere zu Mitgliedern meiner Partei, vertraulich zu behandeln. Ich habe versucht mich kurz zu fassen. Ich habe keinen Anlass etwas zu unterschlagen. Ich verlange vollständige Aufklärung. Ich habe untersagt, mich als Detektor zu benutzen. Das ist bis heute nicht respektiert worden und muss unverzüglich respektiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Berlin, 27.11.2016, begonnen 16.11.2016
nach dem Vorbild der an mich gerichteten Briefe der Senatskanzlei mit Tesafilm zugeklebt
(2) Brief an André Schulz (BDK) 05.12.2016
Poststr. 4-510178 Berlin
Guten Tag Herr André Schulz,
[André Schulz war bis 31.05 2018 Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK)]
ich habe am 3.11.2016 die Veranstaltung des FOEPS „5 Jahre nach der Enttarnung des NSU“ besucht.
Gegen Ende der Veranstaltung erwähnte ein Berliner Kriminalbeamter von der Dir 5 in seinem Redebeitrag zum Thema eine Person, die zum Abteilungsleiter befördert worden sei. Ich rief laut „Roman Reusch“ in die Runde, da ich aus dem Zusammenhang annahm, dass er diesen Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin meinte.
Ich möchte ihnen mitteilen, dass ich eine Reihe von Personen beobachtet habe, darunter auch Kolleginnen und Kollegen von ihnen, an denen vorsätzliche Körperverletzung durch Anwendung einer Kommunikationstechnologie begangen worden ist, vorsätzliche Körperverletzung, die als solche unbestreitbar ist.
In aller Kürze, bei dieser Kommunikationstechnologie handelt es sich um die Anwendung der gehirnlichen Steuerbarkeit des Menschen. Das funktioniert sowohl mit einer TMS genannten Technologie, die dort verwendeten Spulen zur Erzeugung eines elektromagnetischen Feldes im Kopf lassen sich aber auch durch eine Funkstrecke ersetzen, die auf den elektromagnetischen Resonanzfrequenzen des menschlichen Schädels basiert.
Ich habe diesen Brief am 11.11. angefangen, bin aber von mir unbekannten Personen auf Sendeseite aufgehalten und gehindert worden. Sie befürchten offensichtlich einen Wutausbruch ihrerseits oder der Angehörigen der Strafverfolgungsbehörden im Allgemeinen, wenn sie diesen Brief erhalten. Ich lasse daher weiterführende Informationen weg, die ich ihnen aber gerne persönlich mitteile. Am 16.11. begann ich einen Brief an eine Behörde in Brandenburg/Havel, den ich erst am 29.11. fertigstellen konnte und der am 1.12. in deren Postfach lag. Auch beim Verfassen dieses Briefes bin ich aktiv und massiv gestört worden. Von diesem Brief möchte ich ihnen gerne eine Kopie zeigen. Hier einige Auszüge:
[..., siehe oben: Brief an den Generalstaatsanwalt von Brandenburg 27.11.2016]
Mir ist von einem MA eines MdB empfohlen worden, die Dokumente an das Bundesverfassungsgericht zu schicken, ich hätte alles bereits ausreichend verschriftlicht.
Im März 2016 (wenn ich mich richtig erinnere) bin ich zur HWR gefahren, um bei Lehrkräften des FOEPS nach Unterstützung für einen Antrag auf einstweilige Anordnung zur Wahrung des Rechtsgutes der körperlichen Unversehrtheit zu fragen. Die Person [Clemens Arzt], die ich ursprünglich fragen wollte, war nicht anwesend, aber auf dem Flur begegnete mir eine andere, mir bekannte Lehrkraft [Hartmut Aden] des FOEPS, bei der mir auffiel, dass sie mehrere bis zu 10 mm große rötliche Stellen im Gesicht hatte, wahrscheinlich Entzündungen neurologischer Natur. Ähnliche Symptome habe ich auch bei anderen beobachtet, von denen eine Person, ein Anästhesist an der Neurochirurgie der Charité seinen Äußerungen nach unzweifelhaft über diese Technologie und die damit durchgeführten Experimente informiert ist. Er berichtete mir u.a. von 3 Kollegen, die Selbstmord begangen haben, auf meine Frage nach dem Grund sprach er von einer Chefin, mit der es ein Problem gab.
Zu meiner Bitte um Unterstützung für die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts bemerkte die FOEPS-Lehrkraft [Hartmut Aden] „dann ist es wohl eilig“ und teilte mir mit, dass die andere Person [Clemens Arzt] in Asien sei und ich ihr eine Mail schicken könne, da sie auch dort ihre Mails liest. Ich wollte die Unterlagen, die gleichen Kopien wie die beigefügten, zu dem Zeitpunkt aber nicht per Mail verschicken und drückte sie ihr [Hartmut Aden] in die Hand. Sie sagte, sie legt sie der anderen Person [Clemens Arzt] auf den Schreibtisch. Von dieser Person [Clemens Arzt] bekam ich später auch eine Mail, dass sie über das bereits Unternommene hinaus keine Unterstützung leisten könne [es ging um die Empfehlung einer Kanzlei].
Der erwähnte MA eines MdB nahm die Empfehlung mich an das Bundesverfassungsgericht zu wenden später zurück, ich solle mich nochmal an Herrn Henkel wenden. Eine Kopie des Briefs, den ich daraufhin an den Berliner Senator für Inneres und Sport schrieb, befindet sich in den beigefügten Kopien.
Der Versuch den Antrag beim Bundesverfassungsgericht selber zu schreiben, wurde massiv sabotiert. Die Leute am anderen Ende der Funkstrecke (wer noch?) möchten die entstandene Situation unter Kontrolle halten und dazu benötigen sie den Zugang zu der Sendetechnik. Wer überlässt denen, die nicht mit ihren Taten konfrontiert werden möchten und die offensichtliche Straftaten nicht als einen Fall für die Anwendung des Strafrechts halten die Abwicklung dieser „Versuche“? Was nichts anderes als deren Fortsetzung ist. Möchten diejenigen, die als Vertreter des über das Gewaltmonopol verfügenden Rechtsstaates auf der Straße sichtbar sind den Rechtsfrieden in dieser Angelegenheit nicht unverzüglich wiederhergestellt wissen? Sollten diese Personen nicht wegen Begehung eines Kapitalverbrechens vor Gericht gestellt werden?
Ich möchte, dass aufgeklärt wird, wer wem was in dieser Sache mitgeteilt hat oder unterlassen hat mitzuteilen. Wer zu der Verweigerung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit noch zusätzlich nicht nur meine bürgerlichen Freiheitsrechte faktisch aberkennt sondern auch die von anderen in Parteien und anderen Organisationen behindert und die Rechte von Verfassungsorganen einschränkt, nur um die explizite und verständliche Formulierung von etwas letztlich bereits Veröffentlichtem zu unterbinden, der hofft auf ein rettendes Wunder. Nicht nur wird hier ein irrwitziger Geheimhaltungsaufwand betrieben, sondern im Schatten dieser Maßnahmen werden auch Experimente am Menschen durchgeführt, deren Bekanntwerden unseren Staat sehr gefährlich diskreditiert. Wer, statt diese analoge „Forschungsstrecke“ abschalten zu lassen, sie zum Zweck der Verheimlichung des weiteren Betriebs weiter im Betrieb lässt, hat wahrscheinlich Anlass genug sich vor dem Galgen des öffentlichen Zorns zu fürchten. Anders ausgedrückt, es handelt sich hier um eine Bestie, die auf ihrem eigenen Schwanz herum kaut und dabei immer fetter und fetter wird.
Wer bei Einsatz dieser Kommunikationstechnologie gegenüber den Drohnenmenschen die rechtlich verbindliche Angabe des Auftraggebers unterlässt, um nicht selbst, auch persönlich, in Regress genommen werden zu können, hat nicht zu Ende gedacht oder ist wegen eigener Tatverstrickung dazu nicht mehr in der Lage. Die zu erwartenden volkswirtschaftlichen Kosten tauchen dann nur unter einem anderen Rechnungsposten auf. Wer diese Drohnenmenschen dann auch noch für neurowissenschaftliche Frankenstein-Experimente zur Verfügung stellt ohne genau zu wissen, was da geschieht, sollte den Betrieb dieser „Forschungsstrecke“ unverzüglich unterbinden und den eigenen Laden fegen. Für Personen rund um diese Technologie könnte sie einen Fetisch-Charakter haben und ich bin mir sehr sicher, dass eine von einem größeren Kreis vorgenommene Betrachtung unter professionellen Gesichtspunkten zu eindeutigen Ergebnissen kommt, Abschalten.
Diejenigen, die mich verletzen, möchten mich das vergessen machen, auf den Effekten der Verletzung aufbauen, setzen auf Gewöhnung, bezeichnen mein Erleben von Gewalt als „gewaltige Anstrengung“, möchten einen Zustand der Verlangsamung meiner kognitiven Prozesse erreichen, bis ich aufgebe zwischen meinen Impulsen und den übermittelten zu unterscheiden, um dann immer mehr Einfluss auf mein Handeln nehmen zu können, der gehirnlich steuerbare Mensch eben. Gegen meinen erklärten Willen.
Die hochfrequente Unterbrechung meiner Wahrnehmung ist deutlich spürbar, wird per Software, z.Bsp. in meiner Wohnung, an die jeweiligen Tätigkeiten angepasst, ich kann die durchgeführte Desensibilisierung nicht stoppen. Um den gewünschten Verlust von Gedächtnisleistung zu übertünchen, wird versucht meine Abläufe einzuschränken, mich zu beschäftigen, Geldmangel wird ausgenutzt. Am liebsten wäre „ihnen“ meine Immobilisierung, die bei anderen mehrfach beobachtet worden ist. Meine Notizen im Smartphone werden verfälscht, in der Summe wird meine Berichtsfähigkeit untergraben. Die „Installation“ Alt-Treptow wird zur Herstellung definierter Situationen, zur versuchten Isolierung benutzt, das betrifft vor allen auch die Gruppen. Ich werde, insbesondere bei politischen Terminen und Veröffentlichungsbemühungen lahmgelegt. Schon allein die Aufzählung weiterer Aspekte wie z.Bsp. „Containern“, systematische Verletzung meiner Privat- und Intimsphäre macht mich wütend. Jeden Morgen bis zum Schlafen gehen erlebe ich das. Ich erneuere jeden Morgen meine Anzeige. Die Sachlage ist eindeutig, es ist alles bereits ausreichend beschrieben. Und hier sehr verkürzt.
In Übermittlungen der „anderen Ebene“ wird mir des öfteren u.a.bedeutet, dass ich der Verantwortliche, der Störer sei, weil ich auf Gewalt nicht wie gewünscht reagiere und versuche der Steuerbarkeit zu entkommen. Wer argumentiert auf diese zynische Art und Weise? Wie heißen diese Personen? „Sie“ fürchten die Beschreibung dessen, was nur ich beschreiben kann. Können sie sich vorstellen, wie sich das anfühlt, gegen ihren Willen in einer fremden Frequenz zu atmen? Wie es sich anfühlt, gegen ihren Willen eine andere Person in sich wahrzunehmen, wenn auch nur für kurze Zeit? Nicht genau zu wissen, aber zu ahnen, welche Auswirkungen das „Auflassen der Wunden“ auf die weitere Gesundheit und Lebenserwartung hat? Zu Erleben, wie das Gehirn im Rhythmus von ungefähr 3 Sekunden mit Information beschäftigt wird, über viele Stunden, fast jeden Tag? Wie es sich anfühlt, ausgeliefert zu sein, quasi vergewaltigt zu werden, nicht zu wissen, wann denen der Stecker gezogen wird, ob man überlebt? Das ist nicht alles, ich kann noch mehr erzählen, allgemein verständlich und nachvollziehbar. Befinde ich mich noch in der Bundesrepublik Deutschland?
Die beigefügten Kopien sind einer Person in der erwähnten Brandenburger Behörde seit 9.3. bekannt, aber ich habe damals nicht mitgeteilt, dass auch das Land Brandenburg bei mehreren Gelegenheiten Tatort dieser vorsätzlichen Körperverletzung gewesen ist. Ich ging davon aus, dass es ausreichend sei, die an meiner Person begangene, bzw. beabsichtigte vorsätzliche Körperverletzung dem Polizeipräsidenten in Berlin im August 2013 per Anzeige mitgeteilt zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Berlin, den 5.12.2016
nach dem Vorbild der an mich gerichteten Briefe der Senatskanzlei mit Tesafilm zugeklebt
(3) Brief an den Generalstaatsanwalt von Brandenburg 10.12.2016
Steinstr. 6114776 Brandenburg an der Havel
Guten Tag Herr Prof. Dr. Rautenberg †,
anbei ihnen zur Kenntnis ein Brief an André Schulz, den Bundesvorsitzenden des BdK. Ich habe ihn am 6.12. in deren Bundesgeschäftsstelle persönlich abgegeben. Eine Rückkopplung von Herrn Schulz habe ich bislang nicht erhalten, daher weiß ich auch nicht, wie er den Inhalt aufgenommen hat.
In diesem Brief habe ich angeboten, ihm den Brief an eine Behörde in Brandenburg/Havel zu zeigen. Das bezieht sich auf den Inhalt, nicht den Adressaten.
Ich hege eine gewisse Hoffnung, dass das Herabsteigen des leitenden Ministerialbeamten Herrn Torsten Akmann in die Berliner Staatssekretärsebene etwas positives zu bedeuten hat, desgleichen die Ernennung der parteilosen Amtsgerichtspräsidentin Martina Gerlach zur Staatssekretärin für den Bereich Justiz beim Berliner Justizsenator, Dirk Behrendt und insbesondere auch, dass der Regierende den Bereich Wissenschaft an sich gezogen hat.
Der eskalierende Dauerstress, dem meine Physis seit ungefähr 4 Jahren nahezu täglich ausgesetzt ist, das Bewusstsein der daraus entstandenen Gefahr für meine Gesundheit, Lebenserwartung und Psyche und die Tatsache, dass diese Risiken auch als gegen mich gerichtete Drohung herbeigeführt worden sind, ist unerträglich. Die Gewissheit nicht der Einzige zu sein, der diese methodische Vorgehensweise erlebt hat, empfinde ich als vergleichsweise tröstlich. Das Wissen im Gebiet Alt-Treptow nicht der einzige Detektor zu sein, war im Sommer 2013 der Grund, nicht zu flüchten. Viele Einzelfälle sind keine Einzelfälle.
Es ist entwürdigend zu überlegen, ob diese oder jene Formulierung oder Etablierung von Kontakten von den unmittelbar Verantwortlichen zwecks Wahrung ihrer Interessen zur Aufrechterhaltung des jetzigen Zustandes eines illegalen Kontrollregimes benutzt werden könnte.
Mit freundlichen Grüßen
nach dem Vorbild der an mich gerichteten Briefe der Senatskanzlei mit Tesafilm zugeklebt
Antrag Bundesverfassungsgericht 05.01.2017
Dringender Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung
des Antragstellers und Verletztengegendie Bundesrepublik Deutschland (Antragsgegner)vertreten durch den Bundesminister für Inneres und Sport,Herrn Thomas de Maizière, Alt-Moabit 140, 10557 Berlin
Wegen Verletzung u.a. des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit
beantragt der Antragsteller,
I. | dass das Gericht im Wege der einstweiligen Verfügung – wegen besonderer Dringlichkeit durch Beschluss – den Antragsgegner auffordern möge, | |
keine Beihilfe durch Untätigkeit zu leisten zu gegen den Willen des Antragstellers durchgeführter vorsätzlicher, fortgesetzter, Schmerzen verursachender und prinzipbedingt gefährlicher Körperverletzung mit den Tatmerkmalen seelische Grausamkeit und arglistige Täuschung, der unter den gegebenen Umständen und unter Berücksichtigung der konkreten Tatausführung, auf die der Antragsteller keinen Einfluss hat, das Merkmal der Tötungs- bzw. Abtötungsabsicht zugeordnet werden muss und | ||
stattdessen unverzüglich alles Nötige zu veranlassen, um |
1. | das Grundrecht des Antragstellers und vorsätzlich Verletzten auf körperliche Unversehrtheit durchzusetzen, indem der Antragsgegner unverzüglich wirksame Maßnahmen einleitet um die Verwendung von individuell für den Schädel des Antragstellers berechneten Frequenzkombinationen vollständig, dauerhaft und zugesichert zu unterbinden, | |
2. | das Grundrecht des Antragstellers auf Wahrung des Fernmeldegeheimnisses durchzusetzen, | |
3. | das Grundrecht des Antragstellers auf Unverletzlichkeit der Wohnung durchzusetzen, | |
4. | das Grundrecht des Antragstellers auf freie Wahl des Wohnortes durchzusetzen, | |
5. | das Grundrecht des Antragstellers auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durchzusetzen, | |
6. | betreffend die Sache des Antragstellers Maßnahmen einzuleiten, die den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten in Berlin Zugriff auf die unmittelbar Tatausführenden ermöglicht, | |
7. | damit dazu beizutragen, dass der Zustand der faktischen Aberkennung der bürgerlichen Freiheitsrechte des Antragstellers sowie einer unbekannten Anzahl weiterer Personen durch die Duldung eines rechtsfreien Raumes im allgemeinen und die Duldung illegaler Labore im konkreten unverzüglich beendet werden kann und |
II. | dass das Gericht auf Grund der glaubhaften Versicherung des Antragstellers als Tatsache ansehen möge, |
1. | dass in Anbetracht der vom Antragsteller vorgebrachten schriftlichen Zeugenaussagen und Atteste Gefahr im Verzug und Wiederholungsgefahr besteht, | |
2. | dass in dieser Sache zwischen dem Antragsteller und anderen keinerlei Vertragsverhältnis oder Vereinbarung gleich welcher Art besteht und |
III. | dass das Gericht aus den angeführten Gründen und zur Wahrung des Rechtsgutes des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit darüber hinaus erwägen möge, die Verwendung der beschriebenen, für den Schädel des Antragstellers berechneten Frequenzkombinationen bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache explizit zu untersagen, |
IV. | dass das Gericht unter den gegebenen Umständen zulassen möge, dass die beigefügten Schriftsätze und die auf der vom Antragsteller unter dem Pseudonym Hans Müller betriebenen Webseite „knochenfunk.de“ anonymisiert veröffentlichten Dokumente, zumindest vorläufig, als Teil dieses dringenden Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzusehen und die Auslassungen des Antragstellers unter den gegebenen Umständen auch dann zur Kenntnis nehmen möge, wenn sie als Bewertung erkannt werden, |
V. | dass das Gericht für den Fall, dass es diesen dringenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auch unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände als nicht zulässig erachtet, erwägen möge, ob es zur Durchsetzung der Grundrechte des Antragstellers beitragen könne, indem das Gericht selbst Anzeige in dieser Sache erstattet, da es Kenntnis von erheblichen Straftaten und von der Tatsache erlangt hat, dass das Anzeigen derselben durch den Antragsteller nicht zum unverzüglichen Unterbinden der Fortsetzung der vorsätzlichen Körperverletzung geführt hat und |
VI. | dass das Gericht erwägen möge, ob es im Interesse der Grundrechte des Antragstellers wegen aktiver und gewollter Verhinderung der freien Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts selbst rechtliche Schritte einleitet. |
Erläuterung:
Der nationale Ethikrat bei der Akademie der Wissenschaften Berlin und Brandenburg hat 2009 eine Tagungsdokumentation mit dem Titel „Der steuerbare Mensch? Über Einblicke und Eingriffe in unser Gehirn“ veröffentlicht. Gemeint ist der gehirnlich steuerbare Mensch durch unter Umgehung der Sinnesorgane übermittelte Informationen, die vom menschlichen Gehirnen interpretiert werden können.
Die dazu einsetzbare und öffentlich bekannte Technik der Transkraniellen Magnetstimulation (TMS), bei der Spulen in der Nähe des Kopfes verwendet werden, kann durch eine die elektromagnetischen Resonanzfrequenzen des menschlichen Schädels (daher „Knochenfunk“) benutzende Hochfrequenzfunkstrecke ersetzt werden, die ebenfalls ein elektromagnetisches Feld im Schädel erzeugt. Die Formel zur Berechnung der elektromagnetischen Resonanzfrequenz eines Festkörpers ist seit 1890 bekannt. Das Prinzip dieser vom Antragsteller an sich selbst beobachteten Effekte der Informationsübermittlung ist im Zusammenhang mit TMS bereits veröffentlicht.
Die Technologie des gehirnlich steuerbaren Menschen wird hier gegenüber dem Antragsteller und anderen zur Durchführung illegaler Experimente am Menschen benutzt und zur Absicherung derselben als Waffe eingesetzt.
Begründung:
Das Grundrecht des Antragstellers auf körperliche Unversehrtheit und andere Grundrechte werden vorsätzlich und ohne Zustimmung des Antragstellers verletzt. Die Verletzung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit besteht nachvollziehbar bereits prinzipbedingt in der Verwendung der beschriebenen Technologie gegenüber dem Antragsteller.
Die illegale Durchführung der Experimente am Menschen können ausreichend beschrieben werden. Die vom Antragsteller geschilderten Erlebnisse sind wahr, keine Vermutungen, keine Sinnestäuschungen, kein Plagiat, sondern vom Antragsteller selbst erlitten.
Die Strafverfolgungsbehörden des Landes Berlin sind in dieser Sache offensichtlich nicht, nicht ausreichend oder nicht allein handlungsfähig.
Der Bundesminister für Inneres und Sport, Herr Thomas de Maizière ist für die Durchsetzung und Einhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung zuständig. Der Antragsteller hat das Bundesministerium des Innern seit dem 13.9.2014 per Mail und seit dem 3.6.2015 per Fax jeden Morgen über die Wiederaufnahme der Kommunikation auf dem hier beschriebenen technischen Weg in Kenntnis gesetzt.
Der Antragsteller wird als einer der Zeugen und eines der verletzten Opfer strafbewerter, verfassungswidriger, verbrauchender und mit Gewalt durchgeführter Forschung am Menschen bedroht und an der freien Inanspruchnahme seiner Grundrechte gehindert.
Das vom Antragsteller angestrebte Ermitttlungserzwingungsverfahren beim Kammergericht Berlin setzt voraus, dass der Antragsteller als Tatzeuge frei und ungehindert aussagen kann. Das ist gegenwärtig nicht gegeben. Die Beibehaltung dieses Zustands ist offenbar verabredet.
Dem Antragsteller ist unter Verwendung der geschilderten Kommunikationstechnologie mehrmals von Unbekannten mitgeteilt worden, dass die auch den Antragsteller betreffende „alte Praxis“ oder „neue Praxis“ der Durchführung bereits von Unbekannten einem nicht näher benannten höheren Gericht zur Prüfung vorgelegt worden sei und mit der Aufforderung zurück kam, „es ihnen nicht nochmal vorzulegen“.
Der Antragsteller möchte das Bundesverfassungsgericht zur Wahrung des Rechtsgutes seines Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit und anderer Grundrechte In Anspruch nehmen.
Welche Personen im Land Berlin oder auf Bundesebene für die in dieser Sache offenbar nötige Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts verantwortlich sind, ist dem Antragsteller nicht bekannt.
Glaubhaftmachung:
Der Antragsteller überreicht eine eidesstattliche Versicherung, Anlage B und verweist auf die in den Schriftsätzen Anlagen A und C-F gemachten Angaben, sowie auf die „Abhörprotokolle“, die Tondateien auf der beigefügten DVD, Anlage G (Hören ist hier eigentlich eine unzutreffende Bezeichnung). Diese Tonaufnahmen sind wegen fehlender Spracherkennungssoftware noch nicht transkribiert worden. Die nötige Kommentierung vorzunehmen empfindet der Antragsteller gegenwärtig als zu belastend.
In den beigefügten Schreiben ist der Sachverhalt bereits ausreichend dargelegt und attestiert worden. Die vorgelegten Beweismittel sind genügend. Eine weiterreichende und vor allem freie Schilderung ist unter den gegebenen Umständen nicht möglich, da sie von den unmittelbar Tatausführenden behindert wird.
Anstrengungen des Antragstellers diesem dringenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung weitere Schilderungen hinzuzufügen sind unter den gegebenen Umständen abgebrochen worden. Die Rohfassung befindet sich im Anhang A (Zusammenfang des Geschehens).
Der Antragsteller erachtet die Feststellung der Tatsache, seiner Körperverletzung nicht zugestimmt zu haben als für diesen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ausreichend.
Mir ist unverständlich, warum sich die Bundesrepublik Deutschland diese einer Verhöhnung gleichende Herausforderung des Rechtsstaates durch das Handeln der in der Sache des Antragstellers unmittelbar Tatausführenden und der Personen in ihrem Umfeld bis heute gefallen lässt.
Dieser Antrag ist ohne Rechtsbeistand formuliert worden. Ich habe mich an eine Formvorlage gehalten und es daher bei der 3. Person belassen.
Unterschrift
Anlagen:
A - Zusammenfassung des Geschehens (Rohfassung):
zu dringendem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen AnordnungBerlin, 5.1.2017
[Antrag Bundesverfassungsgericht, 4 letzter Absatz: Anstrengungen des Antragstellers diesem dringenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung weitere Schilderungen hinzuzufügen sind unter den gegebenen Umständen abgebrochen worden. Die Rohfassung befindet sich im Anhang A ...]
Ab dem 18.1.2013 ist dem Antragsteller die geschilderte und ihm gegenüber eingesetzte Technologie schrittweise bewusst gemacht worden. Der Antragsteller hat verlangt, Namen und Adressen zu nennen, diesem Begehren ist bis heute nicht entsprochen worden. Seitdem erlebt der Antragsteller die Verwendung dieser Technologie als gegen seinen Willen von konkreten Personen ausgeführte Gewaltanwendung und Verletzung, prinzipbedingt durch die Verwendung dieser Technologie als solcher, durch die Missachtung des Willens des Antragstellers, die als Vergewaltigung und Penetration seines Körpers und Geistes erlitten wird und durch deren konkrete Anwendung als Instrument gezielter Körperverletzung.
Das Gewalterleben hat sich nach der am 9.8.2013 erstatteten Anzeige (1) beim Polizeipräsidenten in Berlin wegen der Enttäuschung über das Nichtunterbinden der Körperverletzung verstärkt. Die aufnehmende Kripobeamtin Frau P. wünschte dem Antragsteller allerdings viel Glück.
(1) (knochenfunk.de/dokumente/kripo.html) [geänderter Link: knochenfunk.de/dokumente/kripo-dir-6.html]
Nach dem Brief an den Leiter des Berliner Verfassungsschutzes vom 25.11.2013 (2), in dem der Antragsteller die ihm zur Kenntnis gebrachten Absichten der unmittelbar Tatausführenden beschrieben hat, die auch in den „Abhörprotokollen“ über deutlich erkennbar sind, ist der Fall von der Amtsanwaltschaft zur Staatsanwaltschaft Berlin befördert worden. Das Gefühl hilflos einer Gewaltanwendung ausgeliefert zu sein verstärkte sich nochmals nach dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin vom 10.7.2014 (Anlage F, Seite 11), in dem zwar eine Straftat festgestellt wurde, die weitere Tatbegehung ist aber nicht abgestellt worden.
(2) knochenfunk.de/dokumente/palenda-brief.html
Auf Anraten des Herrn S., ein Justiziar der Senatskanzlei, der auf die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Justiz und der Senatsverwaltung für Inneres und dort insbesondere auf die Abteilung II, den Berliner Verfassungsschutz verwies, hat sich der Antragsteller am 8.8.2014 (3) per Mail dorthin gewandt. Passiert ist daraufhin nichts von dem, was der Antragsteller für selbstverständlich hielt, die unverzügliche Unterbindung der gegen den Willen des Antragstellers fortgesetzten Körperverletzung.
(3) knochenfunk.de/dokumente/beginn-lfd.mails.html
Am 13.8.2014 (3) kündigte der Antragsteller dem Berliner Verfassungsschutz per Mail an: „Solange diese menschenverachtenden Gewaltmaßnahmen gegen meinen Willen durchgeführt werden, mache ich ihnen täglich Mitteilung darüber.“ Täglich bedeutet, jeden Morgen, sobald der Antragsteller die auf dem beschriebenen Weg gegen seinen Willen übermittelten Informationen bemerkt. Diese lfd. Mail wird bis heute verschickt. Später, ab 23.1.2015 kam das bis heute verschickte lfd. Fax mit dem Hinweis auf die Fortsetzung der vorsätzlichen Körperverletzung hinzu.
Der Antragsteller sieht sich in seiner Wohnung jeden Morgen aufs neue einer Retraumatisierung ausgesetzt, sein Recht auf körperliche Unversehrtheit, sein Wille wird missachtet und seine Privat- und Intimsphäre systematisch verletzt. Seine Wohnung hat den Charakter eines Labors, zu dem auch die Etablierung von Rückkanälen gehört, die die Beobachtung des Antragstellers ermöglichen. Hierzu gibt es Funkmessungen des Amtes für Umwelt und Naturschutz des Bezirksamtes von Treptow-Köpenick in Berlin, eine Aussage eines Berliner Mitarbeiters der Störungsstelle der Bundesnetzagentur und andere Erkenntnisse. Eine diesbezüglich explizite Anzeige bei der Polizei Berlin vom 12.8.2016 (Anlage D) wegen Computersabotage u.a. wurde nach Auskunft der Sachbearbeiterin dem Geschäftszeichen der Staatsanwaltschaft Berlin vom 10.7.2014 (Anlage F, Seite 11 [auch hier]) zugeordnet, die angezeigten Straftaten sind aber nicht unterbunden worden.
Den unmittelbar Tatdurchführenden ist die Übereinstimmung der Bewegungen, der sprachlichen und schriftlichen Äußerungen des Antragstellers mit der übermittelten (Steuerungs-) Information wichtiger als die Respektierung des ihnen bekannten Willens des Antragstellers. Das gilt auch für die Formulierungen dieses dringenden Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
An dem Text der oben erwähnten Anzeige vom 9.8.2013 (1) haben die unmittelbar Tatausführenden mitgewirkt, was bei vom Antragsteller übernommenen Formulierungen deutlich wird, deren Bedeutung der Antragsteller zum Teil erst später begriff. So ist die angezeigte Geiselnahme damals nicht als solche empfunden worden und bis heute nicht klar, wer darauf wie reagieren sollte. In einer späteren Mail an das Berliner LKA1 (Delikte am Menschen), in der der Antragsteller sich über das Nichtunterbinden der Körperverletzung beschwerte, schrieb der Antragsteller, dass er gegen die Veröffentlichung seiner EEG-Rohdaten sei. Damit kann der Antragsteller nicht seine eigenen EEG-Rohdaten gemeint haben, die werden hier nicht erfasst, sondern damit sind die EEG-Rohdaten der unmittelbar Tatausführenden gemeint. Diese Passage wurde vom Antragsteller damals unüberlegt übernommen.
Seit 2014 gab es mehrere telefonische und persönliche Gespräche mit Mitarbeitern des LKA1, Delikte am Menschen. Erwähnt sei hier ein Gespräch mit Frau K. [ich bin mir nicht sicher, ob Frau K. eine Beamtin ist und ob sie dem LKA 1 zugeordnet werden kann (auf der Webseite hinzugefügt)] am 27.8.2015 in den Räumen des LKA1, in dem diese Beamtin äußerte, das diese Sache rechtlich bewertet werden müsse, auf die Frage, von wem, antwortete sie nicht. Der Antragsteller hat den Eindruck gewinnen müssen, dass diese rechtliche Bewertung systematisch hintertrieben wird.
Ein dem Antragsteller unbekannter Personenkreis möchte diese Experimente am Menschen offenbar nicht unter strafrechtlichen Aspekten betrachtet wissen, weil es Straftaten sind. Es wurde kolportiert, dass ein „Schauprozess“ befürchtet wird, dass jedwede, vor allem jedwede bekannt werdende Durchsetzung der Rechte des Antragstellers eine öffentliche Aufmerksamkeit erregen könnte, die die Fortführung der Experimente mit anderen Menschen generell, im öffentlichen Funkraum oder unter Beibehaltung der gegenwärtigen Bedingungen unmöglich macht. Ein „experimenteller Einsatz“ der geschilderten Technologie kann durch Zeugenaussagen und Beobachtungen des Antragstellers belegt werden.
Diese Experimente sind Straftaten, wenn ihnen nicht, zumindest nachträglich, zugestimmt wird oder auf Anzeigen derselben verzichtet wird. Dem Antragsteller ist nicht bekannt, ob es weitere Anzeigen in dieser Sache gibt, er kann aber aus eigenem Erleben bezeugen, was dazu geführt haben könnte, dass weitere Anzeigen nicht gestellt oder bekannt geworden sind.
So wurde dem Antragsteller bedeutet, dass bei Verzicht auf weitere Anzeigen auf weitere Gewaltanwendung verzichtet werden könne, dass er auf die mit ihm „verbundenen“ Personen auf Sendeseite Rücksicht nehmen müsse, die Personen in der „anderen Ebene“ nicht durch sein Handeln unter Druck zu setzten, sie geben den Druck nach unten weiter
(Erklärung methodischer Aufbau, Duett etc.)
Der Antragsteller kann untaugliche Versuche und Drohungen bezeugen, Ereignisse aus seinem Privatleben als Kompromate einzusetzen.
Andere Betroffene könnten durch die Anzeigen des Antragstellers zum Schweigen gebracht worden sein, indem ihnen eine Mittäterschaft „Bodenpersonal“ unterstellt worden ist oder sie tatsächlich betreffend den Antragsteller oder andere Personen aktiv beteiligt sind oder waren, „in der Spur bleiben“ müssen.
angeboten wird ohne Anstrengung Chancen zu erhalten, von denen sie glauben sie in ihrem Leben nicht auf anderem Weg erarbeiten zu können und ähnliches, abgespeist werden
Erpressung Nötigung Einschüchterung
gegeneinander Aufhetzen, Betroffene in Alt-Treptow voneinander isolieren
mangelnde Bildung, Geldmittel, Kontakte ausnutzen. Über die Jahre eine solche Situation herstellen, Isolierung, Vernichtung von Vermögen etc.
wenn die Betroffenen den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten nicht bekannt sind, kann nicht überprüft werden und wenn der politische Wille zur Aufklärung nicht besteht
kann bezeugen, dass bei den unmittelbar Tatausführenden kriminelle Energie, auch in sexualisierter Form und Sadomasochismus pathologischer Ausprägung eingesetzt wird. Analogie Sendeseite oben Eingebundene unten
Bei den Opfern sind bestimmte Persönlichkeitsmerkmale begehrt, z.Bsp. Borderline, frühkindliche Misshandlung usw.. Darüber müssen Unterlagen zu finden sein und es wird auch durch weitere Zeugenaussagen, insbesondere von Frauen zu belegen sein. Der Antragsteller ist u.a. der Typ eines introvertierten Einzelgängers, auch solche Personen sind gesucht. Von den unmittelbar Tatausführenden wurde übermittelt, dass das was diese Personen vorhaben mit Introvertierten nicht gemacht werden sollte, sie beriefen sich auf eine Quelle in den USA, aber gezielt mit solchen Personen versucht wird.
durch den laut ausgesprochenen Wunsch des Antragstellers, die unmittelbar Tatausführenden Platz auf einer Anklagebank nehmen zu lassen, hat sie zu weiteren Gewaltmaßnahmen angespornt. Es hieß, einige fragen, was lebenslänglich (in Deutschland?) bedeutet oder sie möchten wissen, wann es Zeit ist die Koffer zu packen.
der Versuch deutlich wahrnehmbar, den Antragsteller verantwortlich zu machen für die aus dem Geschehen ableitbaren Vermutungen anderer, was zur Verschärfung der Gewaltmaßnahmen führte „Gefährder“.
Sublime Gewaltanwendung
„Zugang legen“ als Synonym für Drohne, Begriff aus Medizin Hinweis auf med. Personal?
wenn ich da weiter mitmachen wolle, ich wollte nicht mitmachen, dann müsse ich auf die Hälfte meiner „Rechenkapazität“ verzichten, schmierig prosaische und verharmlosende Ausdrucksweise, antisemitisches Vokabular, Nazi-Ideologie schnell parat, „Schauprozess“ - imitieren Freisler-Jargon
durch Weiterbetrieb dieser Technologie deren Betrieb zu verschleiern. Wenn hier wichtige Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich berührt wären, wäre sie nicht durch Tatbegehung bekannt gemacht worden.
Verstecken ihre Tatdurchführung hinter der Bereitschaft der verantwortlichen Politik, diese Technologie nicht zu veröffentlichen, denen nicht erzählt wird was tatsächlich läuft, sondern irgend etwas anderes, kann aufgeklärt werden und in allen relevanten Parteien gibt es Ansprechpersonen, sobald die Verwendung öffentlicher Infrastruktur und zuallererst der ewige „Versuchsbetrieb“ dieser Hochfrequenzfunkstrecke beendet worden ist und der Funkraum auf bestimmte Signalcharakteristiken überwacht wird.
Anschlag Breitscheidplatz, Aufenthalt Amri Moschee, zuhörender Gesichtsausdruck ? Beschreibung denkbares Szenario als Hinweis für Notwendigkeit den öffentliche Funkraum sauber zu halten
Hinweise zu medizinischen Untersuchungen:
ob und wenn ja von wem die zahlreichen medizinischen Untersuchungen und Befunde zusammenfassend fachlich beurteilt worden sind, ist dem Antragsteller nicht bekannt. Im Attest der Hausärztin Frau Dr.med. H. heißt es lediglich, dass für die festgestellten Symptome keine organischen Ursachen diagnostiziert worden sind.
Die letzten klinischen Untersuchungen im Sommer 2015 fanden nicht statt, da schriftlich formulierte Bitten um Aufklärung von dem [...] der Charité-Mitte Klinik für Neurologie und experimenteller Neurologie Prof. B. bzw. der wiss. Mitarbeiterin Frau Dr. med. M., AG Clinical Neuroscience nur unzureichend beantwortet worden sind.
Ähnliches ergab sich bei einer geplanten Katheter-Untersuchung des Gehirns in der Charité Klinik für Neurochirurgie im Virchow-Klinikum. Deren [...] Prof. V. ließ nach erneuter Anfrage um Aufklärung über das Patientenmanagement ausrichten, er „steht nicht zur Verfügung“.
letzter Versuch eine zusammenfassende Bewertung der gesammelten Befunde zu organisieren scheiterte am 4.5.2016. T. Praxis bis 2004 in Kiefholzstr.
Weigerung sich unter Belastung untersuchen zu lassen, so wie bei einer Katheter-Untersuchung des Herzens im Herzzentrum des Klinikum am Urban geschehen
Befürchtung, dass es bei Verweigerung so weitergeht bis Antragsteller 112 ruft, bewahrheite sich
auffällig Assistenzärzte nicht deutscher Staatsangehörigkeit
förmlich krankgeschrieben seit April 2016, wird ignoriert
nach dem Muster, es versuchen zu können, wenn der Proband es mitmacht, gut, wenn nicht dann nicht
Arbeitsteilige Vorgehensweise
H. gefragt, woher Kenntnis von med. Unterlagen trotz Untersagung, „da kommen wir so ran“ wer ist wir und was heißt so
„abkühlen“ Die dauerhafte Aufrechterhaltung „aufgelassene Wunden“ dient der Desensibilisierung und Gewöhnung, würde sie über Nacht fortgesetzt werden, käme dies einem Schlafentzug gleich und würde den „Drohnenmenschen“ unbrauchbar machen. Schnelles Einschlafen, komatöse Nachtruhe, verändertes Zeitgefühl vor allem bei Ruhezeit tagsüber deutlich wahrnehmbar
Aus der Literatur ist bekannt, dass die schädlichem Auswirkungen einer Belastung durch nichtionische Strahlung je nach Intensität nicht sofort, sondern abhängig auch von der individuellen Disposition erst nach Jahren einer andauernden Belastung auftreten. Als Vergleich können Desy Cern herangezogen werden
Störung Abtötung der ursprünglichen Gehirnfunktionen, Vergröberung der Strukturen, Ausrede Plastizität, Bedeutung Alter, Hinweise auf Altenpflege nachgehen, Einfluss auf ZNS
fremdnützig in diesem Zusammenhang eine Umschreibung kannibalistisch zu nennender Forschung am Menschen. Simulation von Leben
Virtual Brain und European Brain Projekt
Unterdrückung von Abwehrreaktionen, Handlung Willen Initiative Gedächtnis Persönlichkeit Identität Erschöpfungszustände
B - Eidesstattliche Versicherung 05.01.2017
Ich versichere hiermit an Eides statt, ohne mein Wissen Gegenstand von Experimenten mit meinem Körper und meiner Persönlichkeit geworden zu sein und zum Zeitpunkt des Unterzeichnens dieser Eidesstattlichen Versicherung auch noch zu sein. Experimente zu denen ich niemals mein Einverständnis erklärt habe und dadurch gesundheitliche Schäden erlitten habe, die möglicherweise irreversibel und mit dem Risiko des Eintretens von Spätfolgen behaftet sind.
C - aktuelles lfd Fax 05.01.2017
ähnlich dem lfd. Fax in aktuell/
D - Anzeige Polizei Berlin wg Computersabotage etc. 12.08.2016
Internetwache (Berlin): 160812-1430- 100xxx
3. Wo ist es passiert(meine) Wohnung
4. Sachverhalt:Computersabotage in einer Vielzahl von Fällen, u.a. durch Verwendung von Frequenzen zur Beeinflussung der Funktion von in Computern verbauten Chips (z.B. Tastaturcontroller), durch Änderung des Passwortes eines Routers, entweder aus der Ferne nach Erbeutung von Zugangsdaten oder durch [physischen Zugriff].Computerspionage, z.B. durch Verwendung von Trojaner-Software auf mindestens einem Rechner. [und Smartphone]Eingriff in den Fernmeldeverkehr in einer Vielzahl von Fällen, z.B. durch den Einsatz von IMSI-Catchern, die so konfiguriert waren, bzw. sind, dass deren Verwendung auch bemerkt wurde, bzw. wird.Von mir nicht genehmigter Einsatz einer Technologie, die als Passivradar bekannt ist (hierzu gibt es ein Messprotokoll vom Amt für Naturschutz des Bezirksamtes von Treptow-Köpenick) und anderer technischer Verfahren zur Beobachtung meiner Person, insbesondere in meiner Wohnung.Dies stellt nur einen Auszug der beobachteten Vorkommnisse dar. Zu dem Zweck dieser Beobachtungs- und Sabotagemaßnahmen können ausführliche Angaben gemacht werden.
(anonymisierte Kopie: Seite 3 und 4 in 160904_04-09-16_LandBerlin_AbgeordnetenhausWahl_1-43.pdf)
E - Brief an Frank Henkel, ehem. Senator für Inneres in Berlin 27.05.2016
Hans MüllerBerlin, 27.5.2016
An denSenator für Inneres und SportHerrn Frank HenkelKlosterstr. 4710179 Berlin
Sehr geehrter Herr Senator Henkel,
ein MA im Büro des Bundestagesabgeordneten Konstantin von Notz empfahl mir, mich nochmals an sie zu wenden.
Ich benötige ihre Unterstützung für einen dringenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht auf Erlass einer an den Bundesminister für Inneres und Sport, Herrn Thomas de Maizière gerichteten einstweiligen Anordnung, alles nötige zu veranlassen um die gegen meinen Willen an meiner Person durchgeführten Experimente unverzüglich und vollständig zu unterbinden.
Mit dem in den beigefügten Schriftsätzen erwähnten Ermittlungserzwingungsverfahren beim Kammergericht Berlin möchte ich erreichen, dass mir die ladefähigen Adressen aller unmittelbar Tatdurchführenden auf Sendeseite genannt werden, die im Kontakt mit mir standen und sämtliche mit der Tatbegehung an meiner Person im Zusammenhang stehenden Unterlagen zur Einsicht gegeben werden. Es würde mich und sicher auch andere freuen, wenn sie auch hier behilflich sein könnten.
Mit freundlichen GrüßenHans Müller
Anlage: Schriftwechsel 37 Seiten
F - Anlage zu E, 37 Seiten plus Liste 05.04.2016
siehe Seite 6 - 43 in 160904_04-09-16_LandBerlin_AbgeordnetenhausWahl_1-43.pdf
Beschluss Bundesverfassungsgericht 21.02.2017
[...]
[Werde weiterhin massiv gestört und überfahren, bis hin zu Synkopen / Herzflimmern / Lähmungserscheinungen an den Beinen / Symptomen einer Gehirnerschütterung / Paralyse]