- -> Translations by Google, delivered via HTTPS <- -15.09.2017 erstellt / 24.03.2019 22:35 zuletzt geändert 
Bewaffnete, verbrauchende Forschung am Menschen im Land Berlin
Antrag auf Beiordnung
Ereignisse vom 16.05.2017 bis 12.09.2017
Habe am 16.5.2017 bei der Polizei Berlin Anzeige erstattet wegen vorsätzlicher, gezielt fortgesetzter und gefährlicher Körperverletzung, vielfacher Bedrohung gegen das Leben, aktiver Behinderung der freien politischen Betätigung und der freien Ausübung des passiven und aktiven Wahlrechts. Mir wurde am 18.5.2017 von der Kripo Berlin mitgeteilt, dass ich Nachricht erhalte.
Am 24.5.2017 um 13:39 Uhr habe ich diese Anzeige mit 4 Anlagen zur Sicherheit nochmal direkt beim LKA5 (Staatsschutz Berlin) abgegeben (Dokumente/Beiordnung/Brief an LKA5).
Am 14.6.2017 eine an die Beschwerdestelle des LKA Berlin gerichtete Beschwerde bei der Wache „Platz der Luftbrücke“ persönlich abgegeben und an andere Dienststellen des Berliner Innensenats per Mail geschickt (Dokumente/Beiordnung/1. Beschwerde PolPräs Berlin).
Nach tel. Auskunft eines Beamten der Beschwerdestelle des LKA am 19.6.2017 ist die Beschwerde am selben Tag zum LKA5 (Staatsschutz Berlin) geschickt worden. Er nannte mir auch eine Telefonnummer: 0304664-5xxxxx.
[Am 7.7.2017 wurde ich auf funktechnischem Weg darauf aufmerksam gemacht, dass diese Telefonnummer nicht zum Berliner Staatsschutz gehört, sondern zur Polizeidirektion 5 (Dir 5), der örtlichen Direktion für die Bezirke Neukölln (Anzeigeaufnahme 16.5.2017) und Friedrichshain-Kreuzberg.]
Nach tel. Auskunft eines Beamten der Dir 5 am 23.6. ist die Anzeige vom 16.5.2017 mit der Bezeichnung „Gefährliche Körperverletzung“ zur Amtsanwaltschaft Berlin geschickt worden. Auf Nachfrage, warum auf die angezeigte Gefahr im Verzug noch nicht reagiert worden ist, erklärte er mir, dass er sowohl die angezeigte Gefahr im Verzug, als auch die angezeigte politische Straftat nicht erkennen könne. Dies äußerte er als seine persönliche Ansicht. Ob sie das ist oder ob er die Ansicht anderer weitergab, ist mir nicht bekannt. Nach einer tel. Nachfrage am 26.6. nannte der Beamte mir das Absendedatum der Anzeige vom 16.5.: 16.6.2017 9:48 Uhr.
Am 29.6.2017 hat meine Hausärztin die bereits attestierte Bradykardie auf Grund aktueller Messergebnisse nochmals attestiert und auf Lebensgefährdung hingewiesen. Ich habe ihr auch mitgeteilt, dass der die Bradykardie auslösende Hirndruck ebenso deutlich spürbar ist, wie die Auswirkungen auf mein Herz. Dass, je nach Anwendung, die Entstehung des Hirndrucks abhängig von der Ausrichtung meines Schädels im Raum sein kann, ist ein weiterer eindeutiger Hinweis auf die Ursache. Das Attest habe ich am gleichen Tag, 29.6.2017 ca. 14 Uhr, bei der Polizeidienststelle abgegeben, die die Anzeige vom 16.5.2017 aufgenommen hat.
Ein Aktenzeichen gab es bei der Amtsanwaltschaft Berlin trotz mehrfacher Nachfrage lange Zeit nicht, die Bearbeitungszeit beläuft sich in Regel auf 3-4 Monate. Nach meinen Informationen wurde die Ermittlungsakte nicht freigegeben, obwohl sie wegen Gefahr im Verzug hätte freigegeben werden müssen.
Am 4.7.2017 habe ich eine 2. Beschwerde (Dokumente/Beiordnung/2. Beschwerde PolPräs Berlin) mit dem aktuellen Attest und dem Hinweis auf Gefahr im Verzug an die Beschwerdestelle des LKA geschickt. Bei einer dortigen tel. Nachfrage am 6.7.2017 wurde mir mitgeteilt, das ich mich an die Direktion wenden solle.
[Er meinte die Dir 5, siehe oben: „auf funktechnischem Weg“].
Dort habe ich diese erneute Beschwerde am 7.7.2017 um ca. 14 Uhr abgegeben und am gleichen Tag um 11:57 Uhr auch per Fax zur Amtsanwaltschaft geschickt. Am 12.7.2017 teilte mir die Amtsanwaltschaft Berlin das am Vortag vergebene vorläufige Aktenzeichen mit.
Auch für Laien ist leicht nachvollziehbar, dass der entstehende Hirndruck das Risiko einer Schlaganfalls in sich birgt und Schädigungen des Gehirns zu erwarten sind. Die sind auch angekündigt worden: Gehirntumor (insbesondere am Sehnerv), Vernarbungen von Hirngewebe, Vergröberung neuronaler Strukturen, Unfallgefahr und schwere Verlaufsformen anderer Tumorerkrankungen. Menschen, die durch diese Straftaten unerwünschte körperliche/geistige Behinderungen erleiden oder daran sterben, werden als Fehlversuch, als „Ungeklärte Todesfälle“ angesehen und sollen der Allgemeinheit verborgen bleiben.
Auf Grund der Dauer der Belastung (in meinem Fall durchgehend mindestens seit September 2012) und anderer Indizien ist von vorsätzlich eingegangenen Risiken und der absichtlichen Erzielung einer Gehirnschädigung auszugehen. Gewünscht ist eine spezifische Form der Demenz, die u.a. durch Dauerstress, Erschöpfung und andauernde Versuche sogenannter „Übernahmen“ zu erzielen versucht wird. Für diese „Übernahmen“ wird die Technologie der „Gehirnlichen Steuerbarkeit des Menschen“ verwendet, wie sie z.Bsp. 2009 in einer Tagungsdokumentation der Akademie der Wissenschaften Berlin-Brandenburg teilweise publiziert worden ist. Die individuelle Erreichbarkeit der ProbandInnen im öffentlichen Raum und in den Laboren wird durch eine spezifische Anwendung der elektromagnetischen Resonanzfrequenzen ihrer Schädel hergestellt.
Der Vorsatz, die damit verbundenen Absichten und die Tatsache, dass mehrere Personen im Berliner Stadtteil Alt-Treptow, in anderen Bezirken und Einzelpersonen von diesen Experimenten am Menschen betroffen sind, ist seit Jahren bekannt. Offenbar zu wenigen oder den falschen, siehe: Dokumente/Programm Bundestagswahl 2017.
Die am 16.5.2017 nochmals angezeigte und am 29.6.2017 nochmals attestierte Gefahr im Verzug ist eine Aufforderung zu handeln. Das ist bislang noch nicht geschehen. Ich bin kein Einzelfall.
Am 17.7.2017 habe ich in einem Brief an die Amtsanwaltschaft Berlin (Dokumente/Beiordnung/Brief an Amtsanwaltschaft Berlin) darauf hingewiesen, dass die bei diesen Straftaten verwendeten Tatmittel nicht abstreitbar sind und und die angezeigte Gefahr im Verzug unabweisbar ist.
Am 1. oder 2.8.2017 wurde der Vorgang zur Staatsanwaltschaft Berlin geschickt. Am 15.8.2017 habe ich vom Staatsanwalt H. per Telefon erfahren, dass er das Verfahren zum selben Geschäftszeichen wie 2014 (Tatvorwurf Mord) übernommen hat. Er bearbeitet auch das Verfahren mit dem neuen Geschäftszeichen (1.4./14.6.2017 - gleiche Sache). Am 1.9.2017 gegen Mittag habe ich auf der für diese Verfahren zuständigen Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft einen 4seitigen Antrag auf Beiordnung einer/s Rechtsanwältin/anwalts abgegeben (Dokumente/Beiordnung/Antrag auf Beiordnung), im Anhang ein Brief an den Berliner Verfassungsschutz von 2013: Dokumente/Palenda-Brief.
Worauf der damals bearbeitende Staatsanwalt H. im Jahr 2014 keinen Zugriff hatte, ob das tatsächlich so war und jetzt auch so ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich habe ihn am 13.8.2014 wegen Strafvereitelung im Amt angezeigt, siehe: Dokumente/Vorwurf: Mord/Anzeige Nr. 9.
Im Zusammenhang mit der bis heute an mir begangenen gefährlichen Körperverletzung verlange ich die Aushändigung aller dabei angefallenen Daten und die uneingeschränkte Einsicht in die vollständige Liste aller Personen, die Zugang dazu hatten oder haben.
erstellt am 23.5.2017 - zuletzt geändert am 27.9.2017
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Nach der Anzeige gegen den Staatsanwalt H. vom 13.8.2014 wegen Strafvereitelung im Amt habe ich mit ihm telefoniert. Er war verärgert, wäre nicht mehr mein Anwalt. Ich erklärte, dass ich die Anzeige erstattet habe, weil „die“ weitermachen. Staatsanwalt H. war unzufrieden, sagte, dass die Sache eine andere Hausnummer bräuchte. Was er damit meinte, sagte er nicht.
Hinzugefügt am 24.03.2019
2. Tätigkeitsbericht 16.05.2017
Protokoll Anzeigenerstattung am 16.5.2017 Polizeidienststelle A5y
[...]
Brief an LKA5 Berlin 23.05.2017
Berlin, 23.05.2017
Guten Tag,
Habe am 16.5.2017 bei der Polizei Berlin, Dienststelle A5y Anzeige erstattet wegen vorsätzlicher, gezielt fortgesetzter und gefährlicher Körperverletzung, vielfacher Bedrohung gegen das Leben, aktiver Behinderung der freien politischen Betätigung und der freien Ausübung des passiven und aktiven Wahlrechts. Mir wurde mitgeteilt, das die Anzeige zuerst zur Dienststelle Dir 6 Kxx geschickt wird.
Am 18.5.2017 wurde mir vom Portier der Dienststelle Dir 6 nach einer von ihm durchgeführten telefonischen Nachfrage mitgeteilt, dass ich Nachricht erhalte.
Nach telefonischer Auskunft der Zentralen Auskunftsstelle am 22.5.2017 befindet die Anzeige sich noch bei der aufnehmenden Beamtin Frau P., A5y.
Ist diese Anzeige bei ihnen angekommen?
Auf dem Formblatt „Bestätigung einer Strafanzeige“ wurde das Delikt als „Tätigkeitsbericht“ bezeichnet. Gleiche Bezeichnung wurde schon einmal am 31.8.2015 bei Erstattung einer ähnlichen Anzeige auf der Dienststelle A5x verwendet.
Meine Tätigkeit als Informant existiert nicht, entspricht in keinster Weise der erlittenen Realität der letzten Jahre und ist nur Legende für die Durchführung illegaler Experimente an meiner Person mit einer von anderen vielfach bestätigten Neurotechnologie. Setzen sie durch, dass die Funkverbindung zu meinem Schädel unverzüglich und dauerhaft unterbunden wird. Sorgen sie ohne Verzug dafür, dass dieser traumatisierende Horrorfilm gestoppt wird.
Es besteht Gefahr im Verzug. Ich bin seit April 2016 förmlich krankgeschrieben, Diagnose und Ursache sind bekannt.
Ich bitte um einen Termin. Ich kann weitere Informationen mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Anbei 4 Anlagen
[Formblatt „Bestätigung einer Strafanzeige“ vom 16.05.2017Formblatt „Bestätigung einer Strafanzeige“ vom 31.08.2015aktuelles lfd. Fax vom 26.05.2017Programm Einzelbewerbung Bundestagswahl 2017, Wahlbezirk Treptow-Köpenick]
1. Beschwerde PolPräs Berlin 13.06.2017
Berlin, 13.06.2017
An den Polizeipräsidenten in Berlin- Sachbereich 3 -
Guten Tag,
ich habe am 16.5.2017 bei der Polizei Berlin, Dienststelle A5y Anzeige erstattet wegen der Fortsetzung einer gegen meinen erklärten Willen und mit dem Vorsatz der Erzeugung einer geistigen Behinderung begangenen gefährlichen Körperverletzung, vielfacher Bedrohung gegen mein Leben, aktiver Behinderung meiner freien politischen Betätigung und der freien Ausübung meines passiven und aktiven Wahlrechts.
Die angezeigten Straftaten können detailliert belegt werden, Atteste und andere medizinische Unterlagen liegen ausreichend vor.
Am 24.5.2017 um 13:39 Uhr habe ich die genannte Anzeige zur Sicherheit nochmal gegen Quittung beim LKA5 abgegeben. In diesem Schreiben habe ich darauf hingewiesen, dass Gefahr im Verzug besteht.
Der Abgabetermin für die ausgefüllten Unterzeichner-Formulare des Kreiswahlvorschlags ist der 17.7.2017, ein Belegexemplar ist beigefügt. Die Landeswahlleiterin ist per Mail über die Fortsetzung der o.g. Straftaten informiert worden. Ich erwäge die Anfechtung der Bundestagswahl im Wahlkreis Treptow/Köpenick.
Ich lege hiermit
ein, dass die angezeigten Straftaten noch nicht unterbunden worden sind und mir noch kein/e Sachbearbeiter/in namentlich genannt worden ist, dem/der ich gegebenenfalls die Fortsetzung oder Wiederaufnahme der funktechnischen Verbindung zu meinem Schädel und weiterer Straftaten in diesem Zusammenhang mitteilen kann.
Ich verlange die Durchsetzung geeigneter Maßnahmen unter Fristsetzung bis zum
Mit freundlichen Grüßen
4 Anlagen zu den Akten:
Brief LKA5 vom 23.5.2017 [siehe oben]Formblatt Unterstützung Kreiswahlvorschlag vom 24.5.2017Kopie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom 30.5.2017Kopie Fax vom 14.6.2017, unzustellbar an PolPräs Berlin
Protokoll Telefongespräch Polizeibeamter ? K., Dir 5 am 23.06.2017
[...]
2. Beschwerde PolPräs Berlin 04.07.2017
Berlin, 04.07.2017
An den Polizeipräsidenten in Berlin- Sachbereich 3 -
Guten Tag,
ich habe am 16.5.2017 bei der Polizei Berlin, Dienststelle A5y Anzeige erstattet wegen der Fortsetzung einer gegen meinen erklärten Willen und mit dem Vorsatz der Erzeugung einer körperlich/geistigen Behinderung begangenen gefährlichen Körperverletzung, vielfacher Bedrohung gegen mein Leben, aktiver Behinderung meiner freien politischen Betätigung und der freien Ausübung meines passiven und aktiven Wahlrechts.
In meinem bislang noch nicht beantworteten Schreiben vom 24.5.2017 [siehe oben] an das LKA5 habe ich darauf hingewiesen, dass Gefahr im Verzug besteht.
Nach tel. Auskunft des Herrn S. bei der Beschwerdestelle des LKA ist die Anzeige vom 16.5.2017 mit der Bezeichnung „Gefährliche Körperverletzung“ am 16.6.2017 zur Amtsanwaltschaft Berlin geschickt worden. Ein Aktenzeichen gab es bei der Amtsanwaltschaft Berlin am 3.7. um ca. 8:30 Uhr noch nicht.
Am 29.6.2017 hat meine Hausärztin die bereits attestierte Bradykardie auf Grund aktueller Messergebnisse nochmals attestiert. Ich habe ihr auch mitgeteilt, dass der die Bradykardie auslösende Hirndruck ebenso deutlich spürbar ist, wie die Auswirkungen auf mein Herz. Das Attest habe ich am gleichen Tag, 29.6.2017 ca. 14 Uhr, bei der Polizeidienststelle abgegeben, die die Anzeige vom 16.5.2017 aufgenommen hat.
Ich lege hiermit
ein, dass die angezeigte und attestierte Gefahr im Verzug noch nicht wie geboten berücksichtigt worden ist und verlange unter Fristsetzung bis zum
der Amtsanwaltschaft die angezeigte und attestierte Gefahr im Verzug zu übermitteln. Wird dem nicht nachgekommen, verlange ich den Namen der Person, die Gefahr im Verzug bestreitet und wo diese Person für Polizei und Justiz erreichbar ist.
Ich verlange, dass auch die in der Anzeige mit der Vorgangsnummer 160812-1430-xxxxxx bezeichneten Straftaten (Computersabotage, Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, Eingriff in die Telekommunikation u.a.) unverzüglich unterbunden werden, da sie nachweislich im Zusammenhang mit der angezeigten Gefährlichen Körperverletzung stehen.
Ich verlange, dass mir ein/e Sachbearbeiter/in namentlich genannt wird, dem/der ich gegebenenfalls die Fortsetzung oder Wiederaufnahme der funktechnischen Verbindung zu meinem Schädel und weitere Straftaten in diesem Zusammenhang mitteilen kann und wer zu benachrichtigen ist, wenn andere mir bekannte Geschädigte dasselbe erreichen möchten.
Erläuterungen:
Auch für Laien ist leicht nachvollziehbar, dass der entstehende Hirndruck das Risiko einer Schlaganfalls in sich birgt und Schädigungen des Gehirns zu erwarten sind. Die sind auch angekündigt worden: Gehirntumor (insbesondere am Sehnerv), Vernarbungen von Hirngewebe, Vergröberung neuronaler Strukturen, Unfallgefahr und schwere Verlaufsformen anderer Tumorerkrankungen. Auf Grund der Dauer der Belastung (in meinem Fall durchgehend mindestens seit September 2012) und anderer Indizien ist von vorsätzlich eingegangenen Risiken und der absichtlichen Erzielung einer Gehirnschädigung auszugehen. Das ist die angezeigte Gefährliche Körperverletzung.
Da je nach Anwendung, die Entstehung des Hirndrucks abhängig von der Ausrichtung meines Schädels im Raum sein kann, ist neben vielen anderen Symtomen und Beobachtungen als eindeutiger Hinweis auf die Ursache anzusehen.
Ich bin seit April 2016 förmlich krankgeschrieben. Ich bin vom Jobcenter noch nicht zu einer amtsärztlichen Untersuchung aufgefordert worden. Meiner Sachbearbeiterin habe ich am 2.7.2015 eine Kopie des Schreibens der Staatsanwaltschaft vom 10.7.2014 mit dem Geschäftszeichen xxx UJs yyyy/14 [siehe: Dokumente/Vorwurf: Mord] mit der Bitte übergeben, sie der Regionaldirektion zuzusenden.
Der Staatsanwaltschaft und der Bundesanwaltschaft habe ich vor langem bekanntgegeben, dass ich der Betreiber und Autor der Webseite knochenfunk.de bin.
Ich verweise auf die in der Beschwerde vom 13.6.17 und im Brief an das LKA5 vom 23.5.17 gemachten Angaben.
Mit freundlichen Grüßen
2 Anlagen zu den Akten:
Kopie Fax vom 4.7.2017, unzustellbar an PolPräs BerlinKopie Attest Frau Dr. Höfer vom 29.6.2017
Protokoll Telefongespräch Polizeibeamter ? K., Dir 5 am 11.07.2017
[...]
Brief an Amtsanwaltschaft Berlin 17.07.2017
Berlin, 17.07.2017
Guten Tag Frau Staatsanwältin K.,
anbei als pdf mein dringender Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht vom 5.1.2017, auf der ersten Seite der dazu gehörige Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.2.2017.
Zu derselben Sache findet sich auf Seite 11/37 des dem o.g. Antrag beigefügten Briefes an den damaligen Senator für Inneres, Herrn Frank Henkel, eine Kopie eines Schreibens der Staatsanwaltschaft Berlin vom 10.7.2014 mit dem Geschäftszeichen xxx UJs yyyy/14 [siehe: Dokumente/Vorwurf: Mord] .
Die Tatmittel, die zur angezeigten Gefährlichen Körperverletzung verwendet werden, können nicht abgestritten werden.
Ich stehe bekanntermaßen für jegliche weitere medizinische Untersuchung der Auswirkungen des verwendeten Tatmittels als solches, der Auswirkungen dessen konkreter Anwendung und auch für damit im Zusammenhang stehende Medikamententests nicht zur Verfügung. Über alles weitere werde ich frei entscheiden, wenn u.a. das Tatmittel Hochfrequenzfunkstrecke in der individuell für meine Person bestimmten Art und Weise nicht mehr verwendet wird. Die tatsächliche Teilnahme an diesen Experimenten mit und an meiner Person ist bekanntermaßen gegen meinen erklärten Willen erzwungen worden.
Die weitere Fortsetzung der Gefährlichen Körperverletzung wird Auswirkungen auf meine Zeugeneigenschaft in dem notwendigen rechtsstaatlichen Verfahren haben.
Die bisherige Praxis dieser Experimente besteht darin, die Gefährliche Körperverletzung solange fortzusetzen, bis ein Zustand erreicht ist, der eine notärztliche Versorgung erzwingt. Vorausgesetzt die ProbandInnen sind zur Alarmierung in der Lage.
Es besteht unabweisbar Gefahr im Verzug.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage per E-Mail: Anzeige Bundesverfassungsgericht vom 5.1.2017
Brief der Staatsanwaltschaft Berlin 17.08.2017 (Eingang 23.08.)
[...]
Antrag auf Beiordnung eines Rechtsbeistandes 01.09.2017
[Ein Rechtsanwalt sagte mir, er kenne keine tauglichen Kollegen, die einen Geschädigten auf Honorarbasis der Prozesskostenhilfe vertreten könnten. Auf Basis einer Beiordnung würde er welche kennen, er selbst komme dafür wegen hoher Kosten (Büro Potsdamer Platz) allerdings auch nicht in Frage. Von einer Rechtsanwältin erfuhr ich dann, ab wann eine Beiordnung möglich wäre: ab Anzeigenerstattung.]
Berlin, 01.09.2017
Antrag auf Beiordnung einer/eines Rechtsanwältin/Rechtsanwaltes zu GeschZ. der Staatsanwaltschaft Berlin: yyy UJs - xxxx/14 und - xxxx/17
Guten Tag,
als Geschädigter beantrage ich die Beiordnung einer/eines Rechtsanwältin/Rechtsanwaltes zu oben genannten Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Berlin.
Ich möchte mit Hilfe eines Rechtsbeistandes erreichen,
dass die vorsätzliche, gezielt fortgesetzte und gefährliche Körperverletzung, die vielfache Bedrohung gegen das Leben, die aktive Behinderung der freien politischen Betätigung und der freien Ausübung des passiven und aktiven Wahlrechts und alle weiteren damit im Zusammenhang stehende Straftaten unverzüglich, vollständig und dauerhaft unterbunden werden, | ||
dass ich, falls die durch Messergebnisse; Atteste und Zeugenaussagen unabweisbar belegte Ursache der Belastung und die damit verbundene Gefahr im Verzug bestritten wird, erfahre auf wessen Expertise das beruht, | ||
dass ich die Namen der Personen erfahre, die weitergeben ließen, ich sei ein „Zuarbeiter“ des Polizeipräsidenten von Berlin und die Namen derjenigen, die vorgeben mich geworben zu haben, | ||
dass ich erfahre, wer behauptet, ich würde mich freiwillig an Experimenten mit meiner Gesundheit, meiner Lebenserwartung und meiner Persönlichkeit beteiligen, | ||
dass ich als Zeuge frei und ungehindert aussagen und der Öffentlichkeit berichten kann, | ||
dass ich erfahre gegen wen zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können und | ||
dass ich erfahre, warum ich als Geschädigter und Zeuge nicht vernommen worden bin. |
Obwohl ich der Geschädigte bin, ist mir über das neue Geschäftszeichen der Staatsanwaltschaft Berlin yyy UJs xxxx/17 bislang nichts mitgeteilt worden.
Die attestierte Gefahr im Verzug und die sie begründende Lebensgefährdung können sowohl ihrer Ursache nach als auch durch ihr zeitliches und räumliches Geschehen zweifelsfrei zugeordnet werden. Auch ohne Gefahr im Verzug ist die Anwendung der beschriebenen Technologie an meiner Person rechtswidrige Körperverletzung, der ich hätte zustimmen müssen.
Mein Erleben der letzten Jahre gleicht einem fortwährenden Albtraum und stellt in mehrfacher Hinsicht eine traumatische Erfahrung dar. Mir wurde 2013 u.a. angekündigt, dass ich auf „die Hälfte meiner Rechenkapazität“ verzichten müsse, tatsächlich führe ich seitdem ein Leben am Rande des Kollaps, muss jeden Tag um den Erhalt meines! Bewusstseins kämpfen und versuche dabei nicht den Verstand zu verlieren. Ich bin nicht gewohnt zu klagen. Was bleibt von meinem Wortschatz, meiner Ausdrucksfähigkeit? Wird mein Kurzzeitgedächtnis wieder so sein wie früher, werde ich wieder in hohem Tempo querlesen können? Was lässt sich aus dem Gefühl einer Dauerentzündung des Gehirns, seiner Überfrachtung mit Informationen, den Sehstörungen, der Lichtempfindlichkeit, der sich stetig verschlimmernden Nackensteifigkeit usw. auf den Zustand meines Gehirns und auf mein späteres Leben schließen? Wann beginnt dieses spätere Leben? Sollte das prophezeite Gliom diagnostiziert werden, ist das nicht das Todesurteil, sondern nur dessen Bekanntmachung.
Der bewusst seit Ende Januar 2013 bis heute jeden Morgen erlebte Beginn der „Verbindungsaufnahme“ ist das Erleiden einer Retraumatisierung. Die technische Verbindung zu meinem Schädel wird bis zum Schlafengehen aufrechterhalten. Mir ist nicht bekannt, ob ich abends einschlafe oder in einen komatösen Zustand falle und wenn es ein komatöser Zustand ist, ob er wegen Erschöpfung eintritt oder künstlich eingeleitet wird und ob die technische Verbindung über Nacht aufrecht erhalten wird, d.h. weiterhin von meinem Gehirn wahrnehmbare Information übermittelt wird, bei Schlafversuchen tagsüber ist das in der Regel der Fall. Es sind nachweislich bereits physische Schäden entstanden. Die von mir erlittene Vorgehensweise und deren Auswirkungen sind auch bei anderen beobachtet worden, können detailliert beschrieben werden und sind reproduzierbar.
Der Staatsanwalt H. schrieb in seinem Brief vom 10.6.2014, dass von seiner Entscheidung die Ermittlungen einzustellen, zivilrechtliche Ansprüche nicht berührt sein, hat aber nicht mitgeteilt, gegen wen diese geltend gemacht werden können.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die aktive Behinderung der Wahrnehmung meiner Rechte zu freier politischer Betätigung und der freien Inanspruchnahme meines aktiven und hier insbesondere auch des passiven Wahlrechtes zudem eine schwerwiegende politische Straftat darstellt.
Um verwertbare Information zur Durchführung der Experimente mit meiner Person und Persönlichkeit zu beschaffen, ist meine Privat- und Intimsphäre schon vor Jahren zerstört worden. Überwachung und Eingriff in meine elektronische Kommunikation sind belegt und angezeigt worden. Das Vorgehen gegen meine Person wurde als „Containern“ bezeichnet. Damit ist nicht nur das Containment der Experimente als solche gemeint, sondern auch das Bestreben zur Durchführung der Experimente nicht beobachtbare und selbst initiierte Außenkontakte zu minimieren.
Der Tatablauf lässt den Schluss zu, dass es sich hier um ein Nachstellen von Experimenten mit Inhaftierten handelt, wie sie andern Orts und zu anderer Zeit belegbar durchgeführt worden sind. Meine Freiheitsberaubung ist das Äquivalent, meine Wohnung die Zelle.
Es ist anzunehmen, dass die Auswirkungen vergleichbarer Experimente am Menschen auf das Gehirn und seine Ruheaktivität den hier beteiligten Personen aus den Neurowissenschaften bekannt sind, ihnen aber in vivo Messdaten der verbleibenden Gehirnaktivität, an deren computertechnischen Verallgemeinerung gearbeitet wird, nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen und dass das Ziel die als „menschlich“ verkaufte Herstellung einer verminderten Ruheaktivität des Gehirns ist, die die unmittelbar Ausführenden „Abkühlung“ nennen. Es handelt sich um illegale fremdnützige Forschung an nicht oder nicht vollständig aufgeklärten Menschen. Wo sind die schriftlichen Einverständniserklärungen? Meine liegt nicht vor.
Die von mir erlebte Vorgehensweise lässt sich als „gegen die Wand fahren“, Zermürbung, Erschöpfung und Abstumpfung beschreiben. Die angewandte Methode besteht in der Herstellung definierter Situationen um die Probandinnen und Probanden in überschaubare Handlungsperspektiven einzuzwängen, um sie für die Durchführung der Experimente besser handhaben zu können. Die unmittelbar Ausführenden haben mir den Rechtsweg in der Erwartung vorgeschlagen, dass sie ihn in ihre Strategie des „gegen die Wand fahren“ einbauen zu können. Ich habe also den Eindruck gewonnen, hingehalten zu werden, während die Begehung der benannten Straftaten an mir und an anderen unterdessen fortgesetzt wird.
Der MdB Hubert Hüppe (CDU) sagte mir 2016 am Rande einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags zur Novellierung des Arzneimittelgesetzes (AMG) zur Ermöglichung von fremdnütziger Forschung an Dementen, dass er bedauere, bei einer früheren Abstimmung der fremdnützigen Forschung an Kindern zugestimmt zu haben, er befürchtete, dass damit eine Tür geöffnet worden ist, die man nicht mehr zubekommt. Der frühere Gesundheitssprecher der Berliner Abgeordnetenhausfraktion von Bündnis90/Die Grünen Heiko Thomas (jetzt NRW) sagte mir zu den mich betreffenden Vorgängen, er versteht nicht, warum „das“ weitergeht. Es wurde in der Presse darüber berichtet, dass Forschungsdesigns nicht bekannt gemacht worden sind und dass verlangt wurde, den Probandinnen und Probanden das Ziel der Experimente nicht sagen zu müssen, es gäbe sonst zu wenige, die sich vorab einverstanden erklären. Bei der Abstimmung über die 40ste Novellierung des AMG 2016 wurde ein vom MdB Hubert Hüppe initiierter Entschließungsantrag angenommen, der festlegt, dass das Rudern der Probandinnen und Probanden mit den Armen als Ausdruck der Ablehnung respektiert werden muss. Wenn sich ein Zusammenhang mit dem von mir Erlebten im Sinne einer Vorauswahl oder Vorbereitung bestätigen sollte, dann sind diese Menschen am Ende zu willentlich initiierter Bewegung nicht mehr fähig. Das Rudern ist dann Reflex, welcher mit Gabe von Substanzen unterdrückt werden kann. Hierzu kann ein mir bekannter Anästhesist als Zeuge befragt werden.
Was ist, wenn Gesetze mit allgemein akzeptierter Begründung geschaffen werden um ihnen dann mit behaupteter, aber nicht mehr öffentlich diskutierter Analogie andere Forschungsvorhaben unterzuschieben? Was ist, wenn Forschungsvorhaben nicht im Detail öffentlich diskutiert werden, weil eine Technologie verwendet wird, deren Existenz bislang vor der Öffentlichkeit verborgen wird und selbst die Legislative nicht in dem Maß informiert wird, wie es eigentlich sein müsste? Was ist, wenn auf gesetzliche Regelungen gleich ganz verzichtet wird oder sie aktiv hintertrieben werden um in einer dann größeren Zone freie Hand zu haben und welcher Aufwand muss für deren Schutz betrieben werden?
Solange die Hochfrequenzfunkstrecke den Ausführenden und den Personen dahinter im öffentlichen Funkraum und in nicht ausreichend kontrollierten Laboren noch zur Verfügung steht, werden sie so weitermachen, „sie“ tun es schließlich. Sei es um die von ihnen selbst herbeigeführte Situation „unter Kontrolle“ zu halten, damit nicht bekannt wird, was „sie“ tatsächlich tun und vorhaben, sei es um die Probandinnen und Probanden „in der Spur halten“, um nicht vor Gericht gestellt zu werden, um die Beauftragung von Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten zu sabotieren, um weiterhin Geld zu verdienen usw.
„Sie“ möchten Auftraggeber verantwortlich machen, diejenigen, die „sie“ machen lassen, dabei sind „sie“ zuallererst ihre eigenen Auftraggeber zur Wahrung ihrer Interessen. Es ist anzunehmen, dass unterschiedlichen Personen in unterschiedlichen Positionen unterschiedliche, gerade noch akzeptierte Legenden angeboten worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
begonnen am 18.8.2017fertiggestellt am 1.9.2017
Anlagen:- Brief an den Leiter der Abt. II, Senator für Inneres und Sport vom 25.11.13, 5 S.
Beschluss Amtsgericht Berlin Tiergarten 08.09.2017 (Eingang 12.09.)
[...]
[Werde weiterhin massiv gestört und überfahren, bis hin zu Synkopen / Herzflimmern / Lähmungserscheinungen an den Beinen / Symptomen einer Gehirnerschütterung / Paralyse]