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Bewaffnete, verbrauchende Forschung am Menschen im Land Berlin
[18.06.2015] Brief vom Petitionsausschuss Deutscher Bundestag
Deutscher BundestagPetitionsausschussHerrnHans Müller
Berlin, 18. Juni 2015 StrafrechtBezug: Ihr Schreiben vom2. Mai 2015 an den Präsidentendes Deutschen Bundestages, HerrnProf. Dr. Norbert LammertAnlage: 1
Referat Pet 4BMAS (Arb.). BMJV. BMZOberamtsrat D.Pet 4-18-07-45-00xxxx (Bitte bei allen Zuschriften angeben)
Sehr geehrter Herr Müller,für ihr Schreiben danke ich Ihnen.
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat Ihr Schreiben dem Petitionsausschuss zugeleitet, der nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages für Bitten und Beschwerden zuständig ist.
Ihr Fax und Ihre E-Mail vom 12. März 2015 wurden zum Vorgang genommen.
Ihre DVD [Waffeneinsatz/Tonaufnahmen] übersende ich ihnen wieder zurück.
Mit freundlichen Grüßenim AuftragD.
[02.05.2015] Brief an den Präsidenten des Deutschen Bundestages
Hans MüllerBerlin, 2.5.2015
An denPräsidenten des Deutscher BundestagHerrn Prof. Norbert LammertPlatz der Republik 111011 Berlinper Einschreiben mit Rückschein
Guten Tag Herr Prof. Norbert Lammert,
am 12.3.2015 habe ich ihrem Bundestagsbüro um 08:57 ein Fax (anbei) zugeschickt und um 08:18 eine Email (anbei), im Anhang ein pdf mit Dokumenten ab Anfang Juni 2014 zu dieser Sache. Aus einem Schreiben des Petitionsausschuss Referat Pet 4 vom 1.4.15, indem Oberamtsrat D. mitteilt, dass mein Schreiben vom 12.3.15 an ihre Adresse dem Petitionsausschuss zu Pet 4-18-07-45-00xxxx zugeleitet worden ist, geht leider nicht hervor, auf welches Schreiben er sich bezieht. Aus diesem Grunde schicke ich ihnen hier beides in ausgedruckter Form noch einmal zu.
Zusätzlich ein Fax an verschiedene Gerichte vom 30.3.2015, eine DVD mit Tonaufnahmen, die in Form und Inhalt ein Beweismittel für die Existenz der Kommunikationstechnologie darstellen, um die es in dieser Sache geht und eine Kopie des Schreibens an den Staatsanwalt H. vom 16.2.2014, welches bereits vorliegen sollte, hier aber mit der in dem Schreiben erwähnten Liste der Personen. Zu dieser Liste ist zu bemerken, dass sie sicher nicht vollständig ist und dass sich unter ihnen auch schwangere Frauen befinden, bzw. befanden.
Bei dem im Fax an die Gerichte erwähnten Gespräch mit dem Staatsanwalt H. erklärte er zu der o.g. Liste der Personen, dass diese „auch nicht [oder nichts] sagen können“. Ob diese Personen befragt worden sind, z.Bsp., ob sie Straftaten oder körperliche/mentale Schäden zu beklagen haben und ob sie umfassend über die Risiken, die ihnen zugemutet werden aufgeklärt worden sind, ist mir nicht bekannt.
Die hier begangenen Straftaten dienen offensichtlich auch der Verdeckung zurückliegender Straftaten und es gibt u.a. auch Hinweise, dass die durch die Anwendung der erwähnten Kommunikationstechnologie entstandenen körperlichen Schäden nicht beachtet werden, da offenbar nur Interesse an den Auswirkungen auf das Gehirn und seinen Funktionen besteht.
Mit freundlichen GrüßenHans Müller (als einer der Betroffenen)
[12.03.2015] Fax an den Präsidenten des Deutschen Bundestages [08:57 Uhr]
Hans MüllerBerlin, 12.3.2015
Im Zusammenhang mit Petition Pet 4-18-07-45-00xxxx
Guten Tag,
anbei die heute 08:13 Uhr per Mail angekündigte Kopie des seit 21.1.15 ungefähr gleich lautend an Staatsanwaltschaft Berlin und andere versendeten Faxes.
Bitte übermitteln Sie Herrn MdB Prof. Dr. Norbert Lammert, dass die beschriebenen, körperverletzenden Gewaltmaßnahmen ohne rechtliche Grundlage gegen [mich und] eine mir unbekannte Anzahl von Personen während des laufenden Petitionsverfahrens fortgesetzt wird.
Mit freundlichen GrüßenHans Müller
[09.03.2015] Fax an den Petitionsausschuss Deutscher Bundestag Pet 4
Guten Tag,
ich habe eine Nachfrage zu der Petition Pet 4-18-07-45-00xxxx.
Mit Brief vom 23.2.15 teilten sie mir mit, dass die genannte Petition den als Berichterstatter eingesetzten Abgeordneten zugeleitet worden ist.
Bitte teilen sie mir die Namen der Berichterstatter mit.
Ist es möglich, die der Zuleitung an die Berichterstatter vorausgegangene Stellungnahme der zuständigen Aufsichtsbehörde oder Ministeriums einzusehen?
Mit freundlichen GrüßenHans Müller
[13.11.2014] Brief vom Petitionsausschuss Abgeordnetenhaus BERLIN
Abgeordnetenhaus BERLINDer Vorsitzendedes Petitionsausschusses
HerrnHans MüllerBerlin
Geschäftszeichen: xxxx/17
Datum: 13.11.2014
Sehr geehrter Herr Müller,die Mitglieder des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin haben Ihre Eingabe vom 14. September 2014 beraten, mit der Sie vortragen, dass in der Öffentlichkeit Hochfrequenz-Technologien zur Informationsübertragung zu menschlichen Gehirnen eingesetzt werden. Die betroffenen Menschen würden nicht um ihr Einverständnis gebeten. Sie haben bereits Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat Ihrem Anliegen jedoch nicht entsprochen.
Wir haben eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft eingeholt. Die Staatsanwaltschaft hat uns berichtet, dass sie sich ausführlich mit Ihrer Anzeige befasst hat, jedoch keine weiteren Schritte unternehmen konnte. Wir können daher feststellen, dass von der Staatsanwaltschaft bereits alles unternommen wurde, um Ihnen zu helfen. Da auch wir nicht über mehr Möglichkeiten verfügen als die Staatsanwaltschaft, um diese sicherlich sehr unangenehme Situation für Sie zu beseitigen, müssen wir die Bearbeitung Ihrer Eingabe mit diesem Schreiben leider abschließen.
Mit freundlichen GrüßenAndreas Kugler
[05.11.2014] Brief vom Petitionsausschuss Deutscher Bundestag
Deutscher BundestagPetitionsausschussHerrnHans Müller
Berlin, 5. November 2014 StrafrechtBezug: Ihr Schreiben vom 23. September 2014 und Ihre E-Mailvom 25. September 2014
Referat Pet 4BMAS (Arb.). BMJV. BMZOberamtsrat D.Pet 4-18-07-45-00xxxx (Bitte bei allen Zuschriften angeben)
Sehr geehrter Herr Müller,Der Präsident des Deutschen Bundestages hat Ihr Schreiben dem Petitionsausschuss zugeleitet, der nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages für Bitten und Beschwerden zuständig ist.
Ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens. Sie erhalten so bald wie möglich weitere Nachricht.
Bis dahin bitte ich Sie um Geduld.
Mit freundlichen Grüßenim AuftragD.
[23.09.2014] Brief an den Präsidenten des Deutschen Bundestages
Hans MüllerBerlin, 23.09.2014
An denPräsidenten des Deutscher BundestagHerrn Prof. Norbert LammertPlatz der Republik 111011 Berlin
Guten Tag Herr Prof. Dr. Lammert,
ich nehme Bezug auf mein Schreiben vom 25.8.14 in dem ich sie auf illegale, nicht-konsensuelle Experimente am Menschen im Bereich der Neurowissenschaften aufmerksam gemacht habe.
Am 19.9.14 ist während einer Veranstaltung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen „Der grüne Freiheitskongress“ erneut ein Gebäude des Deutschen Bundestages durch Verwendung der im Brief vom 25.8.14 erwähnten Frequenzen zum Tatort gemacht worden. Betroffen war das Plenum im Paul-Löbe-Haus und die dortigen Räume E.300 (ab 13:00 Uhr) und E.800 (ab 15:30 Uhr). In den beiden zuletzt genannten Räumen bestand höchstwahrscheinlich auch eine akustische Aufklärung über die Ereignisse in diesen Räumen. Im Plenum ist der Gegenstelle womöglich zumindest eine optische Aufklärung zugänglich gewesen.
Meine Teilhabe am politischen Leben wird sabotiert, ich werde als Zeuge zu dem o.g. Vorgang gezielt unter Druck gesetzt. Ich bin unfreiwillig zum Gegenstand klandestiner Entwicklungs- und/oder Anwendungsforschung gemacht worden.
Sind die Mitglieder des Deutschen Bundestages und/oder ihre MA's davor gefeit unter Verwendung oben erwähnter Technologie wissentlich oder unwissentlich angesprochen zu werden, wenn ich als Besucher es nicht bin?
Sind Mitglieder besonders sensibler Ausschüsse und/oder ihre MA's tabu oder explizit nicht tabu?
Wie ist sichergestellt, dass die erwähnte Technologie in den Gebäuden des Deutschen Bundestages nicht von beliebigen Personen eingesetzt wird?
In diesem Zusammenhang wird ein Ermittlungsverfahren wegen Verdacht auf versuchten Mord bei der Staatsanwaltschaft Berlin geführt. Das betreffende Geschäftszeichen ist xxx YYy xxxx/14. Leider ist mir die bearbeitende Dienststelle beim Landeskriminalamt Berlin gegenwärtig nicht bekannt.
Mit freundlichen GrüßenHans Müller
[14.09.2014] Brief an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
Hans MüllerBerlin, 14.9.2014
Guten Tag Herr Wieland,
ich wende mich an sie als Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin.
Ihnen zur Kenntnis Kopien der Korrespondenz mit einigen Personen des Präsidiums des Deutschen Bundestages und einem Petitionsausschuss.
Dieser Brief geht gleichlautend auch an Frau Schillhaneck und an Herrn Gram.
Mit freundlichen GrüßenHans Müller
[09.09.2014] Brief vom Petitionsausschuss Deutscher Bundestag
HerrnHans MüllerBerlin
Berlin. 9. September 2014Bezug: Ihr Schreiben vom25. August 2014
Referat Pet 4
BMAS (Arb.). BMJV. BMZ
Oberamtsrat D.
Pet 4-18-07-45-00xxxx Strafrecht
Sehr geehrter Herr Müller,für Ihr Schreiben danke ich Ihnen.
Die Behandlung Ihrer Eingabe obliegt wegen der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern nicht dem Deutschen Bundestag, sondern der zuständigen Landesvolksvertretung. Die Anschrift lautet:
Abgeordnetenhaus von Berlin- Petitionsausschuuss10111 Berlin-Mitte
Entsprechendes hatte ich Ihnen bereits mit meinem Schreiben vom 1. Juli 2014 mitgeteilt.
Ich bedauere, Ihnen nur diese Hinweise geben zu können.
Ihre Eingabe wird damit als abschließend beantwortet angesehen, sofern Sie sich nicht gegenteilig äußern. Ich bitte dann konkret mitzuteilen, was noch Gegenstand einer parlamentarischen Prüfung sein soll.
Mit freundlichen Grüßenim AuftragD.
[25.08.2014] Brief an das Präsidium des Deutschen Bundestages
Guten Tag Herr Prof. Dr. Lammert,
ich wende mich an sie in der Sache illegaler, nicht-konsensueller, neurowissenschaftlicher Experimente an Menschen in Berlin unter Verwendung einer in der Öffentlichkeit unbekannten Hochfrequenz-Technologie zur Informationsübertragung zu menschlichen Gehirnen, für die es Messprotokolle, andere Beweismittel und Aussagen von Zeugen gibt. Der Vorgang sollte ihnen durch deren Übersendung per Email Anfang Juni dieses Jahres bekannt sein. Wegen der nicht vorhandenen Rechtsgrundlage, der angewendeten Methoden und Maßnahmeziele handelt es sich hier um Kapitalverbrechen.
Ein entsprechender Ermittlungsvorgang bei der Staatsanwaltschaft Berlin mit dem Geschäftszeichen xxx YYy xxxx/14 hat leider noch nicht dazu geführt, dass die Verwendung dieser spezifischen Frequenzen unterbunden werden konnte, da den Strafverfolgungsbehörden in Berlin offenbar der Zugriff auf den von anderen verwalteten Zugang zu der verwendeten Infrastruktur bisher verwehrt wird. Die Staatsanwaltschaft hat mir als Opfer, demgegenüber diese Technologie auch als Waffe eingesetzt wurde und wird, mitgeteilt, dass Ermittlungen zu den Tätern bislang noch nicht zum Erfolg geführt haben.
Am Freitag, 22.8.2014, gegen 12:30 Uhr habe ich in einem Büro eines Mitglieds des Deutschen Bundestages in der Dorotheenstr. 101 ein Gespräch geführt. In diesem Büro ist die o.g. Funkstrecke, bzw. deren Effekte aktiv gewesen. Im Zimmer der Büroleitung, möglicherweise nur in der Nähe des Fensters zum Innenhof, könnte auch ein optischer und/oder akustischer Rückkanal mit unbekannter Technik etabliert gewesen sein. Für diese Funkstrecke wird öffentliche Infrastruktur verwendet, in diesem Fall möglicherweise aber auch Indoor-Anlagen. Die verwendeten Frequenzen liegen in der Nähe des BOS-Funks.
Gemeinsam mit der besuchten Person habe ich wegen des dort befindlichen Aschenbechers den Hof des Gebäudes Dorotheenstr. 99 besucht. Die Funkstrecke ist dort überdeutlich wahrnehmbar gewesen, da Informationen übermittelt wurden, u.a. wurde von einem der „Operateure“ auf der anderen Seite der Funkstrecke behauptet, dass „Lammert zugestimmt hätte“. Ebenso wurde auf diesem Wege mitgeteilt, dass die Szene auf dem Hof fotografiert worden sei. Auf dem Hof muss es einen Rückkanal gegeben haben, weil ohne diesen Rückkanal z.B. Gesprächspausen nicht berücksichtigt werden können.
Der Deutsche Bundestag war höchstwahrscheinlich mindestens bei einer weiteren Gelegenheit Tatort für den Einsatz dieser Technologie. Es handelt sich um einen Besuch einer Veranstaltung im Fraktionssaal von Bündnis90/Die Grünen am 30.8.2013, über den ich berichten kann.
Mit freundlichen GrüßenHans Müller
[01.07.2014] Brief vom Petitionsausschuss Deutscher Bundestag
Deutscher BundestagPetitionsausschuss
HerrnHans Müller
Berlin. 1. luli 2014Bezug: Ihre E-Mail vom 3. Juni 2014Referat Pet 4BMAS (Arb.). BMJV. BMZOberamtsrat D.
StrafrechtPet 4-18-07-45-00xxxx
Sehr geehrter Herr Müller,Sie haben sich mit einer E-Mail an den Präsidenten des Deutschen Bundestages. Herrn Prof. Dr. Norbert Lammert gewandt. Ihre E-Mail wurde an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages weitergeleitet.
Sollten Sie an einer Prüfung Ihres Anliegens durch den Petitionsausschuss interessiert sein. bitte ich Sie, Ihre Petition erneut einzureichen, da die Form der einfachen E-Mail leider nicht dem Gebot der Schriftlichkeit, wie sie das Grundgesetz fordert. entspricht. Sie haben zwei Möglichkeiten Ihre Eingabe einzureichen:...Unabhängig davon weise ich bereits jetzt auf Folgendes hin:
Strafbare Handlungen zu verfolgen und aufzuklären ist abgesehen von Ausnahmefällen. in denen das Bundeskriminalamt oder der Generalbundesanwalt zuständig ist ausschließlich Sache der Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) der Bundesländer. Infolge der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern sowie der Aufgabenverteilung zwischen gesetzgebender Gewalt (Legislative) und vollziehender Gewalt (Exekutive) stehen dem Deutschen Bundestag gegenüber den Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer keine Weisungs- oder Aufsichtsbefugnisse zu. Er kann daher auf die Durchführung von Ermittlungsverfahren dieser Behörden und auf die in derartigen Verfahren zu treffenden Entscheidungen keinen Einfluss nehmen.
Die parlamentarische Kontrolle der Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer ist Sache der Landesvolksvertretung.
...
Mit freundlichen Grüßenim AuftragD.
[03.06.2014] Email an den Präsidenten des Deutschen Bundestages
Betreff: illegale Experimente am Menschen in BerlinVon: Hans Müller <hans.mueller@xxx.yy>Datum: 03.06.2014 13:14An: norbert.lammert@bundestag.deKopie (CC): volker.kauder@bundestag.de, gerda.hasselfeldt@bundestag.de, thomas.oppermann@bundestag.de, eva.hoegl@bundestag.de
Guten Tag Herr Präsident des Deutschen Bundestages Norbert Lammert,ihnen zur Kenntnis ein Vorgang, der gegenwärtig von der Staatsanwältin Frau F. bei der Staatsanwaltschaft Berlin bearbeitet wird.
Es handelt sich bei dieser Strafsache um illegale Experimente am Menschen im Bereich der Neurowissenschaften, die hier in Berlin durchgeführt werden.
Für diese Experimente werden Frequenzbereiche hochfrequenter elektromagnetischer Felder benutzt, die den menschlichen Schädel in Resonanz versetzen.
Alles weitere entnehmen sie bitte der beigefügten Datei.
Mit freundlichen GrüßenHans Müller
Anhänge: Neuro-Experimente_Berlin.pdf
[23.02.2014] Aus einem Brief an ein Mitglied des Deutschen Bundestags
Hans MüllerBerlin, 23.2.2014
...dir zur Kenntnis der Stand der Dinge zu der Anzeige bei der Berliner Polizei wegen illegaler Experimente mit Menschen.
Auf meine Frage an den Staatsanwalt H. auf welchem Wege er die Liste der Betroffenen und sonstigen Beteiligten erhalten möchte, habe ich bisher keine Antwort erhalten und sie daraufhin am 17.2. ohne Aufforderung an seine Adresse geschickt.
Bis jetzt ist allerdings von Seiten der Staatsanwaltschaft offenbar noch nichts passiert, denn zumindest ich werde weiter massiv unter Druck gesetzt, insbesondere seit ich am 23.1.14 im Haus der Demokratie eine Veranstaltung der Liga für Menschenrechte besucht habe, bei der ich auch mit Constanze Kurz und Rena Tangens kurze Gespräche wegen eines Projektes führte, das zumindest nicht in einem direkten Zusammenhang zu dieser Sache steht....Ich weiß nicht, welchen Kenntnisstand der Staatsanwalt hat, aber ich nehme an, dass hier ganz allgemein divergierende Interessen/Kenntnisstände vorhanden sind. Ich habe den Eindruck, das hier Spezialisten in Täuschung und Verschleierung am Werk sind, die obendrein keine Scheu haben die staatlichen Ebenen und Zuständigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland zu instrumentalisieren.
Ist es ratsam eine Kanzlei einzuschalten, um die Aufnahme von Ermittlungen notfalls zu erzwingen? Diese Ermittlungen hätten schon längst dazu führen müssen die Versuche, die als Kette von angekündigten Gewaltmaßnahmen wahrgenommen werden zu beenden und mit rückhaltloser Aufklärung zu beginnen. Welche Kanzlei ist dafür geeignet, [...]?
Möglicherweise hat schon allein die Erteilung eines Mandats einen ausreichenden Effekt. Auf gar keinen Fall möchte ich, dass es ihnen gelingt diese ganzen Vorgänge oder auch nur Teilaspekte davon unter den Tisch fallen zu lassen....Anbei auch eine angefangene Unterschriftenliste [siehe unten] von Sept. 2013. Unter den gegebenen Umständen wollte/konnte ich sie nicht mehr weiterführen. Manche der Beteiligten sind von einer merkwürdigen Amnesie befallen, möglicherweise, weil sie sich zu sehr haben verstricken lassen oder fühlten sich durch die Bekanntgabe der Anzeige belästigt, was von Mehreren über einen kurzen Zeitraum hinweg durch nahezu gleich lautende Formulierungen ausgedrückt wurde. Andere machen den Eindruck Gespräche zu vermeiden, ihren Gesprächsbedarf zu unterdrücken oder haben sich möglicherweise auf Vereinbarungen eingelassen, die nicht schriftlich festgehalten wurden oder bekunden/vermitteln Zwecklosigkeit von Widerstand.
Kurzum, die komplette Offenlegung der Konzepte und die Benennung der beteiligten Institute und Personen muss oder könnte verlangt werden und die gewonnenen und bereits verwendeten Daten müssen/sollten beschlagnahmt werden. Wenn es zu einem politischen Deal kommt sollte, was ich mir als sinnvoll vorstellen kann, dann auf gar keinen Fall über die Köpfe der Betroffenen hinweg oder vielleicht sogar zu ihrem Schaden.
Zumindest eine Person, der Schauspieler M. (Adresse auf Unterschriftenliste nicht mehr aktuell), ist möglicherweise eingeschüchtert worden oder fühlt sich eingeschüchtert. Ich habe ihm am 29.1.14 eine zweite, anders formulierte Unterschriftenliste vorgelegt, in der lediglich stand, dass die Unterzeichnenden diese Anzeige bei der Berliner Polizei unterstützen, was M. nicht mehr unterzeichnen wollte, da er das was er bemerkt hat nicht beweisen könne. Auf meinen Hinweis, das die Übereinstimmungen in den Beobachtungen und Wahrnehmungen ausreichen können um sich erfolgreich zu wehren, erwiderte er, das er sich nicht mit „Ämtern“ anlegen möchte, was er auch mit Erfahrungen seines Vaters in der DDR in Verbindung brachte. Als er im September oder Oktober des vergangenen Jahres die beigefügte erste Unterschriftenliste unterschrieb, bezeichnete er seine Wahrnehmungen als Unsicherheit über die Herkunft seiner Impulse. Genau das ist u.a. Gegenstand dieser Versuche....Zu den genannten Personen kann/muss natürlich noch einiges gesagt und präzisiert werden, aber unter dem Umstand der massiven Zeugenbeeinflussung wird die ganze Angelegenheit zu einer kafkaesken Veranstaltung, die umgehend beendet werden muss. Erst muss der Abbruch der Versuche zugesichert werden und da das was ich bezeugen kann, bei anderen nicht ausgeschlossen werden kann, muss dieser Abbruch für alle gelten.
Text der Unterschriftenliste für den Deutschen Bundestag:
Die/der Unterzeichnende/r bestätigt, dass sie/er eine Zeugin oder einen Zeugen kennt, die/der bereit ist unter EMF-geschirmten Bedingungen zu bestätigen von den in der Anzeige (Polizei Berlin, Vorgangsnummer 130809-1100-0xxxxx) beschriebenen Vorgängen betroffen zu sein und gegebenenfalls auch bereit ist die Wahlen zum Deutschen Bundestag am 22.9.13 beim Bundeswahlleiter anzufechten. Die Unterzeichnenden erklären sich zudem damit einverstanden, dass diese Liste folgenden Mitgliedern des Deutschen Bundestages mit der Auflage bekannt gemacht wird, dass sie die Namen der Unterzeichnenden geheim halten.
[Werde weiterhin massiv gestört und überfahren, bis hin zu Synkopen / Herzflimmern / Lähmungserscheinungen an den Beinen / Symptomen einer Gehirnerschütterung / Paralyse]